Vorlage

Vernehmlassung 2013/30: Waffenverordnung (WV)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Waffenverordnung vom 2. Juli 20081 wird wie folgt geändert:

Art. 12 Abs. 1 Bst. b und e und Abs. 2

1Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:

b. Aufgehoben

e. Aufgehoben

2Die zuständige kantonale Behörde hat die Ausnahmebewilligung nach Artikel 7 Absatz 2 WG zu befristen und kann sie mit Auflagen verbinden. Vorbehalten bleibt Artikel 49.

Art. 18 Abs. 4

4Der Auszug aus dem schweizerischen Strafregister ist zusammen mit dem schriftlichen Vertrag aufzubewahren. Eine Kopie der beiden Dokumente ist der kantonalen Meldestelle zuzustellen.

II

Diese Änderung tritt am ... in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 514.541

2013–......