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Vernehmlassung 2013/35: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten

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Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2013

Anhang 3 (Art. 1 Abs. 3)

Höhere Fachschule für Wirtschaft

(HF Wirtschaft)

Ziff. 1 Bst. k

Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt:

k. Betriebsleitung in Facility Management.

Ziff. 2 Abs. 3

3Zum Bildungsgang «Betriebsleitung in Facility Management» wird zugelassen, wer zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II in einer Eignungsabklärung die erforderlichen Grundkenntnisse nachgewiesen hat. Die Bildungsanbieter können zusätzliche Aufnahmebedingungen vorsehen.

Ziff. 4 Bst. k

Für die Bildungsgänge werden folgende geschützte Titel vergeben:

Bildungsgang Titel

k. Betriebsleitung in Facility Ma- «dipl. Betriebsleiterin in Facility Management nagement: HF»/

«dipl. Betriebsleiter in Facility Management HF»