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Vernehmlassung 2013/35: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten
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Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2013
Anhang 3 (Art. 1 Abs. 3)
Höhere Fachschule für Wirtschaft
(HF Wirtschaft)
Ziff. 1 Bst. k
Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt:
k. Betriebsleitung in Facility Management.
Ziff. 2 Abs. 3
3Zum Bildungsgang «Betriebsleitung in Facility Management» wird zugelassen, wer zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II in einer Eignungsabklärung die erforderlichen Grundkenntnisse nachgewiesen hat. Die Bildungsanbieter können zusätzliche Aufnahmebedingungen vorsehen.
Ziff. 4 Bst. k
Für die Bildungsgänge werden folgende geschützte Titel vergeben:
Bildungsgang Titel
k. Betriebsleitung in Facility Ma- «dipl. Betriebsleiterin in Facility Management nagement: HF»/
«dipl. Betriebsleiter in Facility Management HF»