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Vernehmlassung 2013/35: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten
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Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2013
Anhang 4 (Art. 1 Abs. 3)
Höhere Fachschulen für Land- und Waldwirtschaft
(HF Land- und Waldwirtschaft)
Ziff. 1 Bst. c
Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt:
c. Weinbautechnik.
Ziff. 4 Bst. c
Für Bildungsgänge werden folgende geschützte Titel vergeben:
Bildungsgang Titel
c. Weinbautechnik: «dipl. Weinbautechnikerin HF»/
«dipl. Weinbautechniker HF»