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Vernehmlassung 2013/35: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten

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Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2013

Anhang 4 (Art. 1 Abs. 3)

Höhere Fachschulen für Land- und Waldwirtschaft

(HF Land- und Waldwirtschaft)

Ziff. 1 Bst. c

Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt:

c. Weinbautechnik.

Ziff. 4 Bst. c

Für Bildungsgänge werden folgende geschützte Titel vergeben:

Bildungsgang Titel

c. Weinbautechnik: «dipl. Weinbautechnikerin HF»/

«dipl. Weinbautechniker HF»