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Vernehmlassung 2013/35: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten
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Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen AS 2013
Anhang 6 (Art. 1 Abs. 3)
Höhere Fachschulen für Soziales und Erwachsenenbildung
(HF Soziales und Erwachsenenbildung)
Ziff. 1 Bst. e
Es werden Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in folgenden Fachrichtungen anerkannt:
e. Gemeindeanimation.
Ziff. 4 Bst. e
Für die Bildungsgänge werden folgende geschützte Titel vergeben:
Bildungsgang Titel
e. Gemeindeanimation: «dipl. Gemeindeanimatorin HF»/
«dipl. Gemeindeanimator HF»