Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/4: Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL) · 54 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

lich oder angestellt bei einer ambulanten Institution oder einem Spital tätig sein kann.

Dementsprechend sind alle Zahlen im Anhang 1 falsch, wie sich leicht über das Ärzte-

verzeichnis der FMH eruieren lässt. Im Ärzteverzeichnis der FMH sind alle Ärzte (er-

kennbar als Mitglied oder Nichtmitglied der FMH) nach Facharzttitel und Tätigkeitsart

(mit eigener Praxis oder angestellt bei einem Leistungserbringer) hinterlegt und können

nach Kanton abgefragt werden. Wir beantragen, dass Anhang 1 entsprechend ange-

passt wird.

Anhang 1 und 2 ASK Leider wird die Berechnung der Höchstwerte für die Anzahl Leistungserbringer und die

Versorgungsdichte nicht klar dargelegt. Wir gehen aber davon aus, dass damit die ak-

tuelle Versorgungslage abgebildet wird. Anders lassen sich die Werte nicht interpretie-

ren. Damit wird klar, dass diese Höchstwerte in keinem Zusammenhang stehen mit den

ansonsten KVG-tragenden Elementen der Wirtschaftlichkeit und Qualität. Basierend auf

diesen Höchstwerten wird jedoch ein Geflecht von Ausnahmen konstruiert, mit denen

Abweichungen von den Höchstwerten begründet werden können.

Wenn hierbei - wie in Ziffer 4 weiter oben dargelegt - aber nicht einmal ein fundierter

Bedürfnisnachweis vorgelegt werden muss, entpuppt sich das ganze Zahlenwerk als

weitgehend sinnlos.