Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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Versicherung
santésuisse erachtet die gemeinsame Regelung der therapeutischen Berufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme) mit dem Pflegeberuf nicht als zweckmässig.
santésuisse wünscht, dass das GesBG nur für Ausbildungen der Pflege ab Stufe FH gelten soll, da die Anforderungen an diese Berufsgruppe in der Praxis deutlich weitergehend sei (gesamtheitliche Betrachtungsweise unter Einbezug des Patientenumfeldes, Koordinations-/Managementfunktion). Die Gleichstellung im Gesetz führe dazu, dass an eine Berufsgruppe, die dem gegenüber vorwiegend "am Patienten" arbeite, gleich hohe Anforderungen im allgemeinen, sozialen und persönlichen Bereich gestellt würden.
Wirtschaft
SGB fordert die Aufnahme weiterer Berufe der Teritärstufe. Die Aufnahme weiterer Berufe soll in einem Absatz 2 zu Artikel 2 geregelt werden:
2Le Conseil fédéral peut désigner d'autres professions appartenant au domaine de la santé comme étant des professions de la santé et les soumettre à la présente loi aux conditions suivantes:
a. cette désignation est nécessaire pour assurer la qualité des soins de santé;
b. ces professions requièrent des compétences professionnelles comparables à celles qui sont requises pour les professions de la santé mentionnées à l'al. 1.
Travail.Suisse fordert einen Zusatz in Artikel 2: "Der Bundesrat kann weitere Berufe im Bereich des Gesundheitswesens, deren Ausbildung auf Tertiärstufe stattfindet, als Gesundheitsberufe nach diesem Gesetz bezeichnen und diesem Gesetz unterstellen."
Travail.Suisse fordert ausserdem, dass die Situation der Logopädie geklärt werde und dass die Logopädie in den Gesetzesentwurf aufgenommen werde.
sgv spricht sich für die Aufnahme der Optometristinnen und der Drogisten (Grundbildung und HF) ins GesBG.
Varia
SAMW fordert einen zusätzlichen Absatz: "Der Bundesrat kann weitere Gesundheitsberufe diesem Gesetz unterstellen." Besonders betroffen seien MTRA, die in der Romandie bereits als FH-Beruf geführt würden.
VFP möchte die Aufzählung wegen der Entwicklung der Gesundheitsberufe offen lassen: "f) toute profession de la santé que le Conseil fédéral jugera pertinente d’ajouter".
GUMEK schlägt aus denselben Bedenken eine offenere Formulierung vor ("insbesondere", "namentlich") oder die Aufnahme eines weiteren Absatzes, der dem Bundesrat ermöglicht, weitere Berufe dem Gesetz zu unterstellen. Dies würde Raum lassen, um neue Berufsprofile wie etwa den "Genetic Counsellor" aufzunehmen.
GUMEK bedauert sodann, dass die Laborleiterinnen und Laborleiter FAMH in keinem Gesetz geregelt und anerkannt würden.
SIN/SUS wünscht folgende Ergänzung (als Abs. 2): " Der Bundesrat kann weitere Berufe im Bereich des Gesundheitswesens als Gesundheitsberufe nach diesem Gesetz bezeichnen und diesem Gesetz unterstellen, wenn: a. dies zur Sicherung der Qualität der Gesundheitsversorgung erforderlich ist; und
b. diese Berufe eine wissenschaftliche Ausbildung und berufliche Kompetenz erfordern, die mit derjenigen der Gesundheitsberufe nach Artikel 2 vergleichbar ist."
CP unterstützt die Regelung der genannten Berufe und die Tatsache, dass die Aufnahme weiterer Berufe eine Gesetzesänderung benötigt.