Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht

Berufsverbände

physioswiss, physio Zentralschweiz, physio beider Basel, physio Genève, physio Fribourg und physio St. Gallen-Appenzell begrüssen die Definition der Ausbildungsstufen.

OPS begrüsst die Definition von Kompetenzen, welche in einem Bachelorstudiengang erworben werden müssen, analog zu den HF.

SHV und SVDE begrüssen die im Gesetz formulierten Abschlusskompetenzen der Bachelorstufe.

SBK, IG Swiss ANP, SIGA finden Kapitel 2 mit Augenmass formuliert und zielführend.

ChiroSuisse findet, dass die Definition von Kompetenzen sowohl auf Bachelor- wie auch auf Masterstufe zwingend notwendig sei. Dabei sei auf die Abgrenzung zwischen Gesundheits- und Medizinalberufe zu achten.

ChiroSuisse fordert, dass die berufsspezifischen Kompetenzen der Bachelor- und Masterstufe auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Die Kompetenzerweiterung der Gesundheitsberufe soll im Rahmen des Delegationsmodells erfolgen. Hauptverantwortung, Haftpflicht und Lead soll bei den Medizinalpersonen bleiben, da nur auf dieser Ebene Differentialdiagnosen gestellt werden können. ChiroSuisse spricht sich gegen die Substitution von Chiropraktoren und Ärztinnen als Erst-Leistungserbringer gemäss KVG aus. Eine Ausweitung der Erst-Leistungserbringer, beispielsweise auf Physiotherapeuten, würde sich ohne zusätzlichen Nutzen kostentreibend auswirken und eine gründliche Abklärung des Patienten wäre nicht mehr gewährleistet.

SPV, SVMTT und Swiss Dental Hygienists begrüssen die Definition von einheitlichen allgemeinen Kompetenzen. Allerdings sollten diese nicht lediglich für die FH-Berufe gelten, sondern für sämtliche Gesundheitsberufe (auch HF-Berufe).

SBV steht der Delegation von ärztlichen Kompetenzen skeptisch gegenüber. Eine Entlasung sei vielmehr im Bereich von administrativen Aufgaben anzustreben. SGR äussert sich gleich, bekennt sich aber zur Interprofessionalität.

KKA unterstreicht die zentrale Rolle der medizinischen Praxisassistentinnen in der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die medizinischen Praxisassistentinnen sollen mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Die Nicht-Berücksichtigung dieser Berufsgruppe wird als mit den Resultaten aus Arbeitsgruppen zu neuen Versorgungsmodellen nicht kohärent wahrgenommen. KKA kritisiert weiter, dass die Problematik der Schnittstellen und Kompetenzüberschneidungen nicht angegangen sondern noch verschärft wird. Dies gefährde die Patientensicherheit. Fragen zu Verantwortlichkeit und Haftung würden aus dem Entwurf ausgeblendet. KKA ist der Meinung, dass die Schnittstellen- und Kompetenzfrage berufsübergreifend und auch in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern und Versicherern gelöst werden muss. Es brauche beispielsweise interdisziplinäre Guidelines und gemeinsame Entscheidungsboards.

BEKAG findet die in Artikel 3 und 4 definierten Kompetenzen überzogen und realitätsfremd - ähnlich wie diejenigen im MedBG. Das Ausmass der Anlehnung ans MedBG für den zu regelnden Bereich wird ebenfalls als übertrieben betrachtet. BEKAG weist ausserdem auf Kompetenzüberschneidungen im Tätigkeitsbereich zwischen den Gesundheitsberufen und den Medizinalberufen hin.BEKAG befürchtet Kompetenzüberschneidungen der Gesundheitsfachpersonen mit Entscheidungen im bisher rein ärztlichen Bereich. In diesem Bereich hätten demnach auch die Ärzte mitzubestimmen (Gesetzesstufe statt Verordnungsstufe). Die Haftungs- und Verantwortlichkeitsfrage müsste neu gelöst werden. Die Ärzte seien auf diesen Wandel ihres Berufsbilds genauso wenig vorbereitet wie die Patienten. BEKAG spricht sich für eine weiter gehende Delegationsmöglichkeit der Ärzte aus. BEKAG sieht keinen gesellschaftlichen Konsens über einen weitgehenden Wandel der Berufsbilder, sondern eher das Bedürfnis der Patientinnen und Patienten, weiterhin medizinische Dienstleistungen aus einer Hand zu erhalten, mit einer klaren Regelung der Verantwortlichkeiten. Die Mitglieder der BEKAG hätten auch nicht das Bedürfnis, diese Verantwortung ganz oder teilweise an andere Gesundheitsfachpersonen zu übertragen. Es gebe aber früher rein ärztliche Tätigkeiten, die heute unter Aufsicht und Verantwortung eines Arztes vermehrt delegiert würden (wie Chronic Care Management mit Betreuungsaufgaben bei Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Hypertonie, etc.), was zu einer Entlastung des Arztes führen könne. Einer weitergehenden Delegation dafür geeigneter Tätigkeiten unter Aufsicht und Verantwortung der Ärztin mit gleichzeitiger