Vorlage

Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

Änderung vom …

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

verordnet:

I

Die Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 16. Februar 20101 wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 4 Abs. 4

Aufgehoben

Art. 4a Allianzname

1 Der Allianzname im Sinne dieser Verordnung zeigt die Verbindung von zwei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen auf. Er kann auf Verlangen der antragstellenden Person als Name im Pass und auf der Identitätskarte oder als amtliche Ergänzung im Pass eingetragen werden.

2 Als erster Teil des Allianznamens steht der aktuelle amtliche Name der antragstellenden Person. Mit einem Bindestrich kann diesem angehängt werden:

a. bei gemeinsamer Namensführung: der unmittelbar vor der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geführte amtliche Name oder Ledigname des nichtnamensgebenden Ehegatten respektive Partners oder der nichtnamensgebenden Ehegattin respektive Partnerin;

b. bei unterschiedlicher Namensführung: der amtliche Name oder Ledigname des Ehegatten respektive Partners oder der Ehegattin respektive Partnerin.

3 Mit Doppelnamen kann kein Allianzname gebildet werden.

4 Ein bereits verwendeter Allianzname kann nach Auflösung der Ehe oder der Partnerschaft weiterverwendet werden, wenn der amtliche Name bei der Auflösung nicht geändert wurde.

1 SR 143.111

2013-...