Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Abteilung Energiewirtschaft
August 2013
Erläuternder Bericht zur
Revision der Verordnung des UVEK
über den Nachweis der Produktionsart
und der Herkunft von Elektrizität
(Herkunftsnachweis-Verordnung,
HKNV, SR 730.010.1)
1. Ausgangslage
Mit der parlamentarischen Initiative 12.400 „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) wird das Recht auf Eigenverbrauch für Stromproduzenten gesetzlich verankert. Im Rahmen der vorliegenden Revision der Herkunftsnachweisverordnung (HKNV) wird eine Anpassung zur Erleichterung des Eigenverbauchs für Kleinanlagen vorgenommen.
2. Inhalt der Vorlage
Herkunftsnachweise für die Überschussenergie von Kleinanlagen
Im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch wird Anlagen mit einer Anschlussleistung von maximal 30 kVA die Möglichkeit eingeräumt, nur die Überschussenergie (ohne Eigenverbrauch) zu erfassen. Damit können diese Anlagen, die verhältnismässig wenig Strom produzieren und die regelmässig nicht über eine Lastgangmessung verfügen, für den Herkunftsnachweis und die Einspeisung des Produktionsüberschusses den gleichen Zähler verwenden. Bei einer künftigen Umstellung auf intelligente Zähler ist es allerdings nicht auszuschliessen, dass auch für Kleinanlagen die Erfassung der gesamten Produktion ohne relevanten Aufwand möglich sein wird. Für grössere Anlagen ist es aus Transparenz- und Statistikgründen hingegen schon heute unerlässlich, die gesamte produzierte Menge zu erfassen.
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