Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1

Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Abteilung Energiewirtschaft

August 2013

Erläuternder Bericht zur

Revision der Verordnung des UVEK

über den Nachweis der Produktionsart

und der Herkunft von Elektrizität

(Herkunftsnachweis-Verordnung,

HKNV, SR 730.010.1)

1. Ausgangslage

Mit der parlamentarischen Initiative 12.400 „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) wird das Recht auf Eigenverbrauch für Stromproduzenten gesetzlich verankert. Im Rahmen der vorliegenden Revision der Herkunftsnachweisverordnung (HKNV) wird eine Anpassung zur Erleichterung des Eigenverbauchs für Kleinanlagen vorgenommen.

2. Inhalt der Vorlage

Herkunftsnachweise für die Überschussenergie von Kleinanlagen

Im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch wird Anlagen mit einer Anschlussleistung von maximal 30 kVA die Möglichkeit eingeräumt, nur die Überschussenergie (ohne Eigenverbrauch) zu erfassen. Damit können diese Anlagen, die verhältnismässig wenig Strom produzieren und die regelmässig nicht über eine Lastgangmessung verfügen, für den Herkunftsnachweis und die Einspeisung des Produktionsüberschusses den gleichen Zähler verwenden. Bei einer künftigen Umstellung auf intelligente Zähler ist es allerdings nicht auszuschliessen, dass auch für Kleinanlagen die Erfassung der gesamten Produktion ohne relevanten Aufwand möglich sein wird. Für grössere Anlagen ist es aus Transparenz- und Statistikgründen hingegen schon heute unerlässlich, die gesamte produzierte Menge zu erfassen.

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