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Vernehmlassung 2013/87: 13.435 Pa.Iv. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» · 2 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom …1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

Minderheit (Noser, Birrer-Heimo, Leutenegger Oberholzer, Müller Philipp, Pelli) Nichteintreten

I

Das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 20093 wird wie folgt geändert:

Art. 25 Abs. 3, 3bis(neu) und 3ter(neu)

3Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz.

3bisAls gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von:

a. warmen Nahrungsmitteln;

b. Nahrungsmitteln, die von der Kundschaft an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte selbst erwärmt werden;

c. kalten Nahrungsmitteln, wenn:

1. die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält, oder

2. die steuerpflichtige Person sie bei der Kundschaft zubereitet beziehungsweise serviert.

3terKeine gastgewerbliche Leistung liegt vor, wenn kalte Nahrungsmittel:

a. in Verpflegungsautomaten angeboten werden; oder

1BBl 2013 ...

2BBl 2013 ...

3 SR 641.20