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Vernehmlassung 2013/91: Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 2 Seiten
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Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) Änderung vom
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9. Mai 19901 wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 3
3Als Mehrleistung kann nur der Teil der Kosten geltend gemacht werden, der die Kosten zur Wiederherstellung oder Erhaltung des ursprünglichen Zustandes übersteigt. Öffentliche Förderbeiträge sind vom Betrag der Mehrleistung abzuziehen.
Art. 19 Abs. 1 Bst. a Ziff. 5
1Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen im Sinne von Artikel 269d OR muss enthalten :
a. Für Mietzinserhöhungen :
5. bei Mehrleistungen den Betrag der öffentlichen Förderbeiträge.
II
Diese Änderung tritt am …………… in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ueli Maurer
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 221.213.11
2011–2017