Protokoll der Infoveranstaltungen (Ergebnisbericht folgt)
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 4 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-242.1-00001/00007/00017
2. SBB Personenverkehr-Regionalverkehr:
a) Welche Faktoren (neben den reinen Grenzkosten) beeinflussen die Bemessung des Basispreises Trasse?
Antwort BAV: der ETCS-Rabatt und der Lärmbonus belasten die Infrastruktur und werden mit dem Basispreis Trasse verrechnet.
b) sind alle Züge in den Berechnungen des Verschleissfaktors drin?
Antwort BAV/SBB: wir gehen davon aus, dass alle regelmässig verkehrende Züge erfasst werden.
3. Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr:
a) Warum werden im Bericht und in den Verordnungen unterschiedliche Begriffe verwendet?
Antwort BAV: in den Vorlagen finden sich nur die geänderten Artikel und Absätze. Wer die aktuelle, vollständige Version der Verordnungen liest (abrufbar unter http://www.admin.ch), findet die Begriffe in Art. 18 ff der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung.
b) Könnte das BAV in der grafischen Darstellung nicht die Reihenfolge der Trassenpreiselemente entsprechend der Reihenfolge in den Verordnungen anpassen?
Antwort BAV: die grafische Darstellung haben wir von der letzten Revision (per 1.1.2013) behalten. Sie ist aber nicht in Stein gemeisselt. Wir danken für die Anregung und werden eine Änderung prüfen.
4. Cideon AG: Woher stammen die Berechnung des Verschleissfaktors bzw. die Fahrzeugparameter? Antwort BAV/SBB: es handelt sich um Daten, die SBB Infrastruktur vorliegen. Wer die Berechnung in Frage stellt, kann selbst eine Neuberechnung vornehmen (lassen), vgl. Anhörungsbericht Zf. 3.3.10. Die Berechnung wird an der Nachmittagsveranstaltung mit Fokus auf Güterverkehr detailliert vorgestellt.
5. BLS AG: Bleiben die aktuell hinterlegten Einpreisungswerte im Berechnungstool gültig?
Antwort BAV/SBB: ja, mit dem Vorbehalt, dass einige Fahrzeuge mit Annäherungswerten eingepreist wurden, die ggf. revidiert werden, wenn entsprechende Daten vorgelegt werden.
6. Stadler Rail AG: Können auch Fahrzeughersteller die Daten einsehen?
Antwort BAV/SBB: ja. Eine Einschränkung gilt nur die Zugdaten (Zugnummer/"Debicode"), die wir nur den betroffenen EVU zur Verfügung stellen.