Protokoll der Infoveranstaltungen (Ergebnisbericht folgt)

Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 4 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-242.1-00001/00007/00017

- neu wird berücksichtigt, dass langsame (Güter)Züge z.B. der Reihe A90 die Fahrbahn weniger beanspruchen, und

- gratis kann die Trasse auch für den Güterverkehr nicht sein. Aus ökonomischen Gründen müssen die Grenzkosten gedeckt werden. Aber der Güterverkehr wird durch den Faktor Trassenqualität entschädigt.

b) Der Gefahrgutzuschlag ist zu hinterfragen. Nach Meinung der Erdölvereinigung werden Gefahrentransporte auf die Strasse verlagert.

Reaktion BAV: generelle Bemerkung: der Präventionsaufwand bemisst sich am schlimmsten Fall. Es würde zwar vielleicht ein Optimierungspotenzial für den Gefahrgutzuschlag geben, etwa eine Differenzierung nach Gefahrenpotenzial, aber dafür müssten wir mehr Kriterien einführen.

10. Hupac: ein Problem mit dem Business Case von Prof. Marschnig (Kreuzanker-Drehgestell) ist, dass die Laufleistungen von Güterwagen in der Schweiz zu bescheiden sind.

Reaktion BAV/SBB: das stimmt wohl, aber die EU und einige Nachbarländer verfolgen unsere Arbeit mit grossem Interesse. Es lohnt sich nicht, auf ein europaweit einheitliches System zu warten. Wir gehen in diesem Sinne voran.

11. SBB Cargo:

Grundsätzlich ist SBB Cargo für den Verschleissfaktor, befürchtet aber höhere Kosten für Fahrten durch den Gotthard-Basistunnel. Für Güterbahnen ist insbesondere die Konkurrenz der Strasse problematisch Der Bund sollte noch mehr Anreize setzen, dass die Bahn ihre Vorteile (lange und schwere Transporte) nutzen kann.

Reaktion BAV: das Güter-EVU muss selbst mit seinen Kosten zurecht kommen, wie dies auch ein Strassentransportunternehmen muss. Die jetzige Preisstruktur kommt dem Güterverkehr so weit als möglich entgegen.

12. VAP/Post: Anregung, das Trassenpreissystem mit einem Preiselement zu ergänzen, das von der Zeit abhängig ist, die ein Zug auf dem Netz verbringt.

Reaktion BAV: da stellt sich aber die Frage, wer schuld daran ist, wenn ein Zug länger auf dem Netz ist. Das ist eher ein Thema für ein Bonus/Malus-System, das zwar in der Verordnung vorgesehen und immer wieder geprüft wurde, aber noch nie zum Tragen gekommen ist, weil es nicht gelingt, die Verursachenden einer Verspätung immer einwandfrei zu identifizieren.