Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle A5.03 Bundesbeiträge werden den Kantonen für folgende Aufgabengebiete

ausgerichtet

Tab. A5.03 Bundesbeiträge an die Kantone, nach Aufgabengebieten; Jahr 2011

Beispiele

finanziell Betrag in Mio. Rubrik Aufgabengebiet

bedeutender CHF Unterrubriken

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung69

2 Bildung 2'349 23 + 26 Berufsbildung672

27 Hochschulen 1'162 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche22

5 Soziale Sicherheit 3'425 51 Krankheit und Unfall 2'117 52 Invalidität657

53 Alter und Hinterlassene613

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1'491 61 Strassenverkehr 1'183 62 Öffentlicher Verkehr307

7 Umweltschutz und Raumordnung436

74 Verbauungen246

8 Volkswirtschaft 3'041

81 Landwirtschaft 2'907

Total Total Bundesbeiträge * 10'832

Quelle: EFV, Finanzstatistik

* davon nicht einzelnen Kantonen zuscheidbar: 249 Mio. CHF

In den obenstehenden Tabellen sind nur jene Transferzahlungen des Bundes berücksichtigt, welche den Kantonshaushalten zufliessen, nicht aber Zahlungen, die an Dritte in den Kan- tonen ausgerichtet werden, wie z.B. Löhne der Mitarbeitenden der Bundesverwaltungen,

Beiträge des Bundes, welche direkt an Dritte und nicht über die Kantonshaushalte ausbezahlt werden (z.B. solche an die SBB und an die konzessionierten Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs), Beschaffungen des Bundes von Gütern und Dienstleistungen,

einschliesslich beispielsweise die zivilen und militärischen Bundesbauten, oder die Aufwen- dungen der ETHs. Im Zentrum steht also die finanzpolitische und nicht eine volks- bzw. re- gionalwirtschaftliche Sicht. Die Beschränkung auf die Transfers an die Kantonshaushalte hat folgende Gründe:

– Die in der Tabelle berücksichtigten Transferzahlungen haben den Zweck, die Haushalte der

Kantone gezielt zu stärken. Demgegenüber finanziert der Bund mit anderen Ausgaben im Inland namentlich auch die Aufgaben in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich. Den letztgenannten Zahlungen kommt somit eine völlig andere Funktion zu.