Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Tabelle A5.03 Bundesbeiträge werden den Kantonen für folgende Aufgabengebiete
ausgerichtet
Tab. A5.03 Bundesbeiträge an die Kantone, nach Aufgabengebieten; Jahr 2011
Beispiele
finanziell Betrag in Mio. Rubrik Aufgabengebiet
bedeutender CHF Unterrubriken
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung69
2 Bildung 2'349 23 + 26 Berufsbildung672
27 Hochschulen 1'162 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche22
5 Soziale Sicherheit 3'425 51 Krankheit und Unfall 2'117 52 Invalidität657
53 Alter und Hinterlassene613
6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1'491 61 Strassenverkehr 1'183 62 Öffentlicher Verkehr307
7 Umweltschutz und Raumordnung436
74 Verbauungen246
8 Volkswirtschaft 3'041
81 Landwirtschaft 2'907
Total Total Bundesbeiträge * 10'832
Quelle: EFV, Finanzstatistik
* davon nicht einzelnen Kantonen zuscheidbar: 249 Mio. CHF
In den obenstehenden Tabellen sind nur jene Transferzahlungen des Bundes berücksichtigt, welche den Kantonshaushalten zufliessen, nicht aber Zahlungen, die an Dritte in den Kan- tonen ausgerichtet werden, wie z.B. Löhne der Mitarbeitenden der Bundesverwaltungen,
Beiträge des Bundes, welche direkt an Dritte und nicht über die Kantonshaushalte ausbezahlt werden (z.B. solche an die SBB und an die konzessionierten Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs), Beschaffungen des Bundes von Gütern und Dienstleistungen,
einschliesslich beispielsweise die zivilen und militärischen Bundesbauten, oder die Aufwen- dungen der ETHs. Im Zentrum steht also die finanzpolitische und nicht eine volks- bzw. re- gionalwirtschaftliche Sicht. Die Beschränkung auf die Transfers an die Kantonshaushalte hat folgende Gründe:
– Die in der Tabelle berücksichtigten Transferzahlungen haben den Zweck, die Haushalte der
Kantone gezielt zu stärken. Demgegenüber finanziert der Bund mit anderen Ausgaben im Inland namentlich auch die Aufgaben in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich. Den letztgenannten Zahlungen kommt somit eine völlig andere Funktion zu.