Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
– Eine Beschränkung auf die Transfers an die Kantonshaushalte hat den Vorteil, dass die
Zahlungen klar abgrenzbar sind. Würden auch weitere Zahlungen des Bundes berücksichtigt, wäre eine klare Abgrenzbarkeit nicht mehr gegeben; der Entscheid, welche Zahlun- gen ebenfalls noch zu berücksichtigen wären, würde arbiträr.
– Die Zuscheidung der übrigen Ausgaben des Bundes auf die Kantone ist mit grossen
erhebungstechnischen und methodischen Problemen verbunden.
Gemessen an den Beträgen pro Einwohner fliessen einigen Kantonen auffallend hohe
Bundesbeiträge zu. Darunter fallen namentlich die Kantone Jura und Graubünden, aber auch Uri, Obwalden und Appenzell-Innerrhoden. Es handelt sich allerdings durchwegs um Kantone mit geringer Bevölkerungsdichte, was bis zu einem gewissen Grad zwangsläufig hohe Pro-Kopf-Ausgaben zur Folge hat. Die beiden erstgenannten Kantone, Jura und Graubünden,
liegen denn auch bezüglich ihrer „Netto“-Pro-Kopf-Ausgaben, das heisst jener Ausgaben, die sie nach Abzug der Bundesbeiträge aus eigenen Mitteln zu finanzieren haben, in der oberen Ranglistenhälfte der Kantone (vgl. dazu auch Ziff. 5.5.2). Zudem kann aus den aufgeführten Zahlungen nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass ausschliesslich die jeweiligen Kantone davon profitieren; namentlich dort, wo es um kantonal erbrachte Leistungen geht, die über die Kantonsgrenzen hinweg genutzt werden können (z.B. in den Bereichen Hochschulen oder Verkehr).
Zu beachten ist, dass die dargestellte Gesamtheit der Transferzahlungen Bund – Kantone (und insbesondere deren Verteilung auf die einzelnen Kantone) bei der NFA nicht die relevante Grösse war. Im Gegenteil war es das erklärte Ziel der Reform, interkantonale Verteilungsziele ausschliesslich mit Hilfe des neuen Finanzausgleichs im engeren Sinn zu erreichen.