Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

et durable depuis l’entrée en vigueur de la RPT.

L’objectif d’un indice des recettes fiscales standardisées (RFS) après péréquation de 85 % mentionné à l’art 6 al. 3 de la loi sur la péréquation financière et la compensation des

charges (PFCC) est un objectif minimal et pas maximal. Le fait qu’il ait été dépassé entre 2012 et 2014 ne constitue pas un argument suffisant pour revoir la dotation de la péréquation des ressources à la baisse. Nous rappelons que cet objectif n’avait pas été atteint toutes les années au cours de la première période d’application de la RPT (2008-2011) sans que cela n’engendre alors de proposition de correction. En considérant l’ensemble des années d’application de la RPT (2008- 2014), il apparaît que le canton le plus faible a atteint en moyenne un indice des RFS après péréquation de 85,4 %, soit un niveau très proche du minimum légal.

Il convient en outre de rappeler que l’adaptation effectuée au niveau de l’impôt fédéral direct (IFD) dans le cadre de la RPT (réduction de la part des cantons de 30 % à 17 %) s’avère plus favorable que prévu pour la Confédération. Les cantons ont quant à eux été ou seront prochainement confrontés à des transferts de charges importants découlant de décisions non directement liées à la RPT (ex : financement des hôpitaux, financement des soins, transports ferroviaires, agriculture, etc…). Les cantons à faible potentiel de ressources auront des difficultés majeures à faire face à cette évolution si l’on diminue en plus les montants qui leur sont accordés à libre disposition dans le cadre de la péréquation des ressources.

SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

BS Ja, wir stimmen der vorgeschlagenen Verminderung der Dotation des Ressourcenausgleichs

und der Art der Anpassung zu. Aufgrund der Überdotierung in der zweiten Finanzierungspe- riode ist eine Anpassung folgerichtig. Die Berechnung aufgrund der durchschnittlichen Über- dotierung von 2012-2015 ist korrekt. Allerdings ist hier anzumerken, dass der genau gleiche Effekt für Bund und ressourcenstarke Kantone im Alternativmodell erzielt werden könnte, indem der Abschöpfungssatz und der Bundesanteil entsprechend gewählt werden.

BL Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, die Dotation des

Ressourcenausgleichs 2016-2019 im vorgeschlagenen Umfang zu reduzieren. Aufgrund der Überdotierung in der zweiten Finanzierungsperiode ist diese Anpassung folgerichtig.

SH Wir begrüssen die Reduktion des- erwiesenarrnassen -zu hoch dotierten Ressourcenaus-

gleichs.

AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

AI Ja, wobei der Überschuss aus dern vertikalen Ressourcenausgleich zu einer Erhöhung der

Dotation des soziodemographischen Lastenausgleichs genutzt werden soll.

SG Identisch zu Position der KdK:

4. Die Kantone lehnen die vorgeschlagene Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs ab und verlangen die Beibehaltung der aktuellen Dotation.

GR Nein, mit dem Vorschlag des Bundesrates, das Volumen des Ressourcenausgleichs zu re-

duzieren sind wir nicht einverstanden. Angesichts der nach wie vor grossen Disparitäten zwischen den Kantonen sind Vorschläge oder Forderungen zur Reduktion des Ausgleichsvolumens klar abzulehnen. Damit würde Solidarität abgebaut. Die Dotierung der Ausgleichsgefässe müsste im Gegenteil erhöht werden, um eine stärkere und nachhaltige Reduktion der Disparitäten zu erreichen.

Die heutige Dotierung des vertikalen Ressourcenausgleichs (durch den Bund) erfolgte unter Beachtung der Haushaltsneutralität zwischen Bund und Kantonen und unter Berücksichtigung der Aufgabenentflechtungen, der abgeschafften Finanzkraftzuschläge sowie einer deutlichen Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Zur Sicherung der Haushaltsneutralität hat der Bund seine Beiträge in den Ressourcenausgleich ab dem Jahr 2012 um jährlich 81 Millionen Franken erhöht. Eine Reduktion der Bundesbeiträge würde die Haushaltsneutralität der NFA somit nachträglich verletzen.

Die Dotierung des horizontalen Ressourcenausgleichs nimmt eine besonders wichtige Funktion für den Ausgleich der Disparitäten unter den Kantonen ein. Wie eingangs erwähnt sind weiterhin sehr grosse Disparitäten zwischen den Kantonen vorhanden. Die Steuerausschöpfung bzw. die Steuerbelastung ist bei den ressourcenstarken Kantonen teilweise weiterhin deutlich tiefer und hat sich aufgrund der NFA nicht erhöht. Die ressourcenstarken Kantone profitieren am meisten davon, dass aufgrund der Einführung der NFA eine ebenfalls zur Diskussion stehende materielle Steuerharmonisierung nicht umgesetzt wurde, was für sie wohl eine starke Tariferhöhung bedeutet hätte. Aus diesen Gründen ist auch die Dotierung des horizontalen Ressourcenausgleichs beizubehalten.

AG Mit dem 2. NFA-Wirksamkeitsbericht wird keine klare Reduktion der Disparitäten zwischen

den Kantonen nachgewiesen. Aufgrund der langfristigen Wirkungsweise des Ressourcenausgleichs ist dies wenig erstaunlich. Der Kanton Aargau hält eine Diskussion über das Ausgleichsvolumen für verfrüht und lehnt deshalb die vorgeschlagene Reduktion der Dotation