Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
bisherigen Grundlage. Der Vorschlag des Bundesrates einer geringeren Dotation des Ressourcenausgleichs steht den Positionen 1 und 2 der Geberkantone nicht entgegen.
Position 1: Verminderung der Solidarhaftung der Geber- und Nehmerkantone
Die Geberkantone vertreten die Ansicht, dass die Vorteile einer Anpassung des Ressourcenausgleichs die Nachteile überwiegen. Die Beiträge der Geberkantone sollen möglichst der eigenen tatsächlichen Ressourcenstärke Rechnung tragen. Folgekosten einer wirtschaftlichen Schwäche eines Geberkantons dürfen nicht dazu führen, dass die anderen ressourcenstarken Kantone die wegfallenden Beiträge des schwächeren Geberkantons übernehmen müssen. Die neue Regelung mit der Bindung des Abschöpfungssatzes an das Über-
schusspotenzial verbessert die Transparenz und die Planbarkeit der zu leistenden Zahlungen der Geberkantone, da die gegenseitige Abhängigkeit der Zahlungen unter den Geberkantonen (und auch diejenige unter den Nehmerkantonen) und damit die Solidarhaftung vermindert wird. Die Geberkantone sind der Überzeugung, dass dieser Vorschlag das System fairer macht. Nehmen die Disparitäten ab, dann sollen die Geber weniger zahlen bzw. die Nehmer weniger erhalten. Im umgekehrten Fall müssten die Geber für die Nehmer mehr Beiträge zur Verfügung stellen. Somit bedeutet die Umsetzung der Position 1 aus Sicht der Geber nicht in jedem Fall eine Beitragsentlastung. Die Steuerbarkeit des Parlaments bleibt auf jeden Fall bestehen, indem es durch die Bestimmung der Abschöpfungssätze die Dotation des Ressourcenausgleichssystems für jeweils eine Beitragsperiode festlegt. Die Position 1 wird von der KdK, FDK und auch seitens Nehmerkantone als prüfenswert erachtet.
Position 2: Erhöhung der Wirksamkeit des Ressourcenpotenzials ("Neutrale Zone")
Die Geberkantone vertreten die Ansicht, dass trotz der höheren Volatilität für die Nehmerkantone die Vorteile ihrer Position 2, also der Gemäss Wirksamkeitsbericht bezeichneten "Verteilmethode Lin_50", überwiegen. Die Mittel würden zielgerichteter mit Schwergewicht zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone und somit wirksamer eingesetzt. ln den Ressourcenausgleichsjahren 2010 und 2011 erreichten drei (UR, VS, JU) bzw. vier (UR, VS, JU, GL) der ressourcenschwächsten Kantone die angestrebte Mindestausstattung von 85 Ressourcenindexpunkten nicht. ln den Ressourcenausgleichsjahren 2012 und 2013 hat sich diese Problematik entschärft, da die schwächsten Kantone die angestrebte 85-Marke jeweils knapp erreichten. Dennoch gilt es die Wirksamkeit zu erhöhen, weil es in allen genannten Jahren Kantone gibt, die Zahlungen erhalten, obwohl deren Ressourcenindex bereits vor dem Ausgleich über den angestrebten 85 Punkten und knapp unter dem Durchschnitt aller Kantone liegt. Der Giesskannen-Effekt der heutigen Regelung soll beseitigt werden.
Im Weiteren ist mit einem Ausgleichssystem mit "Neutralen" ein politisch faireres System vorhanden, welches eine systematische Majorisierung der Zahler durch die Empfänger verhindert. Dieses Argument wird von namhaften Ökonomen auch mit Verweis auf die analoge Problematik der Ausgleichsysteme in der Bundesrepublik Deutschland (3 Geberländer, 13 Nehmerländer) oder in der Europäischen Union (11 Nettozahler, 16 Nettoempfänger) unterstützt. Nicht zuletzt deshalb sind in den Kantonen Systeme mit neutralen Zonen weit verbreitet und haben sich bestens bewährt. Rund die Hälfte der Kantone kennt solche Ausgleichsysteme. Die Position ist vorab auf eine möglichst wirksame Verteilung der Mittel unter den Nehmerkantonen ausgerichtet. Sie bringt für sich alleine keine direkte Beitragsentlastung für die Geberkantone, macht das System aber wirksamer und fairer.
Alternativmodell der ressourcenstarken Kantone zum Ressourcenausgleich
Einführung einer neutralen Zone (Frage 3)
Gemäss Art. 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vom 3. Oktober 2003 (SR 613.2) wird als Ziel für alle Kantone eine Ressourcenstärke nach erfolgtem Ressourcenausgleich von mindestens 85 % des Durchschnitts angestrebt. Heute erhalten alle ressourcenschwachen Kantone Ressourcenausgleich, also auch diejenigen Kantone, deren Ausgangswert über 85 % liegt, sowie diejenigen Kantone, deren Ausgangswert unter 85 % liegt, die jedoch durch den Ressourcenausgleich auf über 85 % angehoben werden.
Gruppe der res-
sourcenschwa-
Die ressourcenstarken Kantone fordern analog zur Standesinitiative des Kantons Schwyz chen Kantone
("Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone"), dass der Ressourcenausgleich nur bis zur Erreichung eines gewissen Schwellenwerts gezahlt wird, z.B. 90 %. Kantone mit 90 – 100 % der durchschnittlichen Ressourcen, die bisher noch zur Gruppe der Empfänger gehörten, sollen nichts mehr erhalten.
Das Modell einer neutralen Zone wurde bereits vor der Einführung der NFA breit diskutiert und damals auch von den ressourcenstarken Kantonen aus methodischen Gründen verworfen. Das geltende Progressionssystem, welches keinen Kanton aus dem Ressourcenausgleich ausschliesst und einen kontinuierlichen Anstieg des Ausgleichs mit sinkender Ressourcenstärke bewirkt, sichert eine optimale Lösung. Die Forderung der ressourcenstarken