Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
Zahlen nicht ändert. Die Solidarität innerhalb des Ressourcenausgleichs ist systemimmanent und darf nicht aufgehoben werden.
Durch den gewählten Mechanismus zur Anpassung des gesamten Volumens für den horizontalen und vertikalen Ausgleich können im Einzelfall unerwünschte und schwer erklärbare Effekte auftreten. So ist es möglich, dass ein ressourcenstarker Kanton zusätzliche Zahlungen leisten muss, auch wenn sein Ressourcenindex abgenommen hat. Aber auch innerhalb der ressourcenschwachen Kantone können analoge Verzerrungen entstehen. Die Vermeidung der entdeckten Verzerrungen ist ganzheitlich zu prüfen. Lösungsansätze haben im Rahmen eines kohärenten Gesamtsystems auch die Situation der ressourcenschwachen Kantone einzuschliessen. Diese Abklärungen können in sinnvoller Weise erst im Rahmen der Arbeiten für den dritten NFA-Wirksamkeitsbericht 2016-2019 vorgenommen werden.
Zentral ist dabei die Höhe des Abschöpfungssatzes. Um einen (ungebührlichen) Abbau des Ressourcenausgleichs zu verhindern, müsste dieser in der bisherigen Grössenordnung, das heisst bei mindestens 20 Prozent festgelegt werden (und nicht bei 18,1% wie von den ressourcenstarken Kantonen gefordert). Gegenüber bisher würde das Abschöpfungsvolumen der ressourcenstarken Kantone im Konjunkturablauf stärker schwanken. Der Bund müsste in diesem Falle den nötigen Volumenausgleich sicherstellen.
Position: Keine Veränderung der relativen Berechnung des Ressourcenausgleichs als Verhältnis der Kantone zueinander. Eine Bindung des Abschöpfungssatzes an das Über-
schusspotenzial ist im Rahmen der Arbeiten zum dritten Wirksamkeitsbericht näher zu prüfen und zu einem kohärenten Gesamtsystem weiterzuentwickeln, welches auch die Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone einschliesst. Sicherzustellen ist im Weiteren,
dass der Abschöpfungssatz das bisherige Niveau von 20 Prozent nicht unterschreitet und der Bund den nötigen Gesamtausgleich sicherstellt.
Nein. Die Geberkantone unterstützen den Vorschlag des Bundesrats nach einer Justierung des überdotierten Ressourcenausgleichs, fordern aber gleichzeitig auch weitere Anpassun-ZG
gen im Sinne der weiteren Anträge, insbesondere der Einführung des Alternativmodells gemäss der Positionen 1 und 2.
Oui, l’actuel mode de calcul des paiements et des versements nous semble avoir fait ses preuves. Il peut être maintenu tel quel.
Nous refusons toute instauration intégrale du modèle alternatif préconisé par les cantons contributeurs. Les propositions de créer une zone neutre et de déterminer de manière fixe le rapport entre la péréquation verticale et la péréquation horizontale des ressources (contribution fédérale correspondant à 150 % de la contribution des cantons à fort potentiel) nous paraissent particulièrement inadéquates. Nous n’entrons pas en matière sur ces composantes du modèle.
FR
La troisième composante du modèle alternatif, consistant à déterminer un taux d’écrêtage fixe qui s’appliquerait à l’excédent de recettes fiscales standardisées, suscite un fort scepticisme de notre part. Le canton de Fribourg serait toutefois disposé à entrer en matière pour un examen de cette option, mais pas avant le troisième rapport d’évaluation de l’efficacité de la péréquation. Il conviendra de plus d’intégrer alors pleinement dans la réflexion les incidences de la proposition sur les cantons à faible potentiel de ressources. La problématique de la « responsabilité solidaire » évoquée par les cantons contributeurs ne se limite pas à ces derniers. Elle touche également de manière importante les cantons bénéficiaires de la péréquation, comme le démontrent par exemple les figures 8.08 et 8.09 du deuxième rapport d’évaluation.
SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Nein, wir sind der Ansicht, dass die Vorteile des Alternativmodells der ressourcenstarken Kantone überwiegen und zum Vorteil des Gesamtsystems wären. Die Zahlungen in den Ressourcenausgleich sollten aufgrund des für vier Jahre fixierten Abschöpfungssatzes auf dem Überschuss-Ressourcenpotenzial festgelegt werden. Dazu muss der Abschöpfungssatz aufgrund objektiver Kriterien (Erfüllung des Mindestausstattungsziels von 85%) festgelegt wer-BS den. Dadurch würden die Solidarhaftung zwischen den Geberkantonen wie auch zwischen den Nehmerkantonen gemildert und paradoxe Ergebnisse reduziert. Dabei kann das bisherige Verhältnis von vertikalem und horizontalem Ressourcenausgleich beibehalten werden. Zudem sind wir der Meinung, dass die Einführung einer neutralen Zone und die lineare Verteilung der Mittel vertieft zu prüfen sind. Dies kann allerdings unabhängig von der Wahl der Methode zur Dotierung des Ressourcenausgleichs geschehen.
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt den Vorschlag des Bundesrates nach einer Justie- rung des überdotierten Ressourcenausgleichs, fordert jedoch gleichzeitig auch weitere Ab- BL
klärungen. Das Alternativmodell soll die Solidarhaftung unter den Geberkantonen wie auch den Nehmerkantonen vermindern sowie die Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs erhö-