Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Eine Beschränkung der Mittelverwendung für die ressourcenschwachen Kantone ist auch aus föderalen Gründen abzulehnen. Sie widerspräche der kantonalen Hoheit im Bereich der Finanz-, Steuer- und Ausgabenpolitik und würde die Souveränität der ressourcenschwachen Kantone in Budgetfragen beschneiden.

Letztlich ist es vom System gewollt, dass die Verteilung der Ressourcen schweizweit ausge- glichener wird als früher. Wenn ein Kanton seine Steuern senkt und mehr Ressourcen anzieht, so wird er auch einen tieferen Ressourcenausgleich erhalten oder gar ressourcenstark werden (Bsp. OW, SH). Dies zeigt, dass das heutige System auf solche Veränderungen ziel- konform reagiert.

Position: Keine Einschränkung der Zweckfreiheit der Mittel aus dem Finanzausgleich.

Nein. Das Anliegen einer Steuerdumping-Regel ist weiter zu verfolgen, da es politisch schwer vermittelbar ist, wenn ressourcenschwache Kantone ihre Transferzahlungen aus ZG

dem Finanzausgleich so einsetzen, dass sie die Steuersätze der Geberkantone insbesondere in Nischenbereichen massiv unterbieten.

Nous partageons l’avis du Conseil fédéral. Une dissociation aussi claire que possible doit être maintenue entre la péréquation et les décisions cantonales en matière de politique budgétaire, tant du côté des dépenses que des recettes. Les paiements compensatoires versés aux cantons à faible potentiel de ressources doivent continuer à l’être sans affectation parti-FR

culière et rester indépendants des décisions prises par ces derniers en matière fiscale. Il en va du respect de l’autonomie cantonale. Il est en outre à rappeler que la réduction des disparités entre cantons, pour ce qui concerne la capacité financière et la charge fiscale, est un but explicite de la péréquation financière (art. 2, let b de la PFCC)

SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Nein, das Anliegen einer Steuerdumping-Regel ist zu prüfen. Es ist politisch schwer vermittelbar, wenn ressourcenschwache Kantone ihre Transferzahlungen aus dem Finanzaus-BS

gleich so einsetzen, dass sie die Steuersätze der ressourcenstarken Kantone insbesondere in Nischenbereichen massiv unterbieten.

Der Kanton Basel-Landschaft teilt die Auffassung des Bundesrates nicht. Er hat sich bereit beim 1. NFA-Wirksamkeitsbericht für einen fairen Steuerwettbewerb eingesetzt und die Prüfung einer Anti-Dumping-Regelung gefordert. Politisch ist es schwer vermittelbar, wenn ressourcenschwache Kantone ihre Transferzahlungen aus dem Finanzausgleich so einsetzen, BL

dass sie die Steuersätze der Geberkantone insbesondere in Nischenbereichen massiv unterbieten. Zumindest ist zu regeln, ob bei einer allfälligen Weiterführung des Härteausgleichs dieser für Kantone mit einer Steuerausschöpfung unter dem Durchschnitt der ressourcenstarken Kantonen bloss reduziert wird oder komplett wegfällt.

Wir unterstützen die Position der Vertreter der ressourcenstarken Kantone: Es widerspricht Sinn und Zweck des Finanzausgleichs, dass ressourcenschwachen Kantone die ihnen zuge-SH

wiesenen Mittel dazu verwenden, um die ressourcenstarken Kantone damit steuerlich zu unterbieten.

AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja. Die Geberkantone stellen die Behauptung in den Raum, dass die Ausgleichszahlungen auf Seiten der Nehmerkantone für einen ruinösen Steuerwettbewerb genutzt würden und dass verschiedene Nehmerkantone die Gelder aus dem NFA eigentlich gar nicht zusätzlich AI

benötigen. Wir teilen diese Meinung in keinster Weise, zu mal unserem Kanton ohne Ausgleichsgelder aus dem Ressourcenausgleich rund Fr. 6 bis 8 Mio. pro Jahr fehlen würden, welche nicht einfach über Steuererhöhungen kompensiert werden können.

SG Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, die geprüfte Massnahme wäre ein deutlicher Rückschritt und würde die Ausgleichszahlungen wie im alten System von der Steuerpolitik der Kantone abhängig machen. Die Zweckfreiheit der Mittel aus dem Ressourcenausgleich würde eingeschränkt. Eine wesentliche Errungenschaft des neuen Finanzausgleichs ginge verloren. Die Zweckfreiheit der Mittel ermöglicht Handlungsfreiheit bei den Empfängerkantonen, was effizienzsteigernd wirkt. Bedingungen zur Mittelverwendung schaffen Fehlanreize, weil Mehrausgaben getätigt werden müssen, nur um Finanzausgleichsbeiträge zu erhalten. Die ressourcenschwachen Kantone würden wie vor der Einführung der NFA in ein höheres Steuerniveau gezwängt. Die Dispari-GR täten zwischen den Kantonen würden wieder vergrössert.

Eine Beschränkung der Mittelverwendung für die ressourcenschwachen Kantone ist auch aus föderalen Gründen abzulehnen. Sie widerspräche der kantonalen Hoheit im Bereich der Finanz-, Steuer- und Ausgabenpolitik und würde die Souveränität der ressourcenschwachen Kantone in Budgetfragen beschneiden.

Der Finanzausgleich zielt gemäss Art. 2 lit. b FiLaG darauf ab, die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern. Verbunden damit ist das Ziel, dass