Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 62Fedlex · Ergebnisbericht

Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Tabelle 9: Bemerkungen zur Frage 7 - Reduktion der Ausgleichszahlungen ressourcenschwacher Kantone

Vernehmlasser Bemerkungen

Kantonsgruppe

Die Kantone teilen die Auffassung des Bundesrates, dass bei den Ausgleichszahlungen ressourcenschwacher Kantone mit einer steuerlichen Ausschöpfung unter dem Durchschnitt der ressourcenstarken Kantone keine Reduktion vorzunehmen ist.

Begründung:

Damit würde eine wesentliche Errungenschaft der NFA, nämlich die Loslösung des Finanzausgleichs vom Ausgabenverhalten der Kantone, aufgehoben.

KdK Die Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbe-

lastung zwischen den Kantonen ist ein ausdrückliches Ziel des Finanzausgleichs (Art. 2 Bst. b FiLaG).

Minderheitsposition: Die Kantone sind der Meinung, dass das Anliegen einer Steuerdumping-Regel zu prüfen ist.

Begründung: Es ist politisch schwer vermittelbar, wenn ressourcenschwache Kantone ihre Transferzahlungen aus dem Finanzausgleich so einsetzen, dass Steuersätze der Geberkantone insbesondere in Nischenbereichen deutlich unterboten werden.

Nein. Das Anliegen einer Steuerdumping-Regel ist weiter zu verfolgen, da es politisch

schwer vermittelbar ist, wenn ressourcenschwache Kantone ihre Transferzahlungen aus dem Finanzausgleich so einsetzen, dass sie die Steuersätze der Geberkantone insbesondere in Nischenbereichen massiv unterbieten.

Weitere Ausführungen unter Ziffer 3.3. (Siehe Brief NFA-Geberkantone)

Position 4: Reduktion des Ressourcenausgleichs bei Steuerdumping

Es war zwar ein Argument bei der Entwicklung des NFA, dass die Nehmerkantone ihre hohen Steuern senken können. Hauptziel der NFA war und ist jedoch, die finanzschwachen Kantone mit zweckfreien Mittel zu versehen, so dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Es war also nicht vorgesehen, dass sie die Geberkantone steuerlich unterbieten.

Die ressourcenschwachen Kantone senkten beim mobilen Steuersubstrat ihre Steuern stärker als die ressourcenstarken Kantone. Die ressourcenschwachen Kantone konnten beim Ressourcenpotential zulegen, und zwar bei den Unternehmensgewinnen und etwas weniger ausgeprägt bei den Top-1 %-Einkommen. Die Aussage, dies könne nicht so sehr auf die Einführung des NFA zurückgeführt werden, sondern sei auf Sonderfaktoren wie die SNB-Gold- Ausschüttung und günstige Konjunktur- und Budgetlage ist reine Spekulation. Einerseits wird diese Aussage überhaupt nicht belegt. Andererseits ist allgemein bekannt, dass Kantone, die NFA-Geberkonfe-

unter dem alten Finanzausgleich Geld erhielten, die Übergangsphase vom alten zum neuen renz

Finanzausgleich und die zufliessenden Mittel aus dem Goldverkauf der SNB nutzten: mit dem NFA fliesst die Steuerbelastung eines einzelnen Kantons nicht mehr als Kriterium für die Festlegung seines Finanzausgleichs ein. Das letzte Jahr, das für die Bemessung des alten Finanzausgleichs noch massgebend war, war 2004. Danach haben ressourcenschwache Kantone ihre Steuerbelastung auch gesenkt, weil es für den alten Finanzausgleich keine Rolle mehr spielte.

Der Wirksamkeitsbericht lässt zudem den emotionalen Aspekt völlig ausser Betracht. Es ist für einen Unternehmer aus dem Kanton Zürich oder Kanton Waadt nicht nachvollziehbar,

warum er Steuern für sein Unternehmen bezahlen soll, um damit die Steuersenkung im Kanton Luzern oder Neuenburg zu finanzieren. Der NFA ist ein wesentlicher Teil des schweizerischen Gesellschaftsvertrages. Der NFA muss verständlich und akzeptiert sein und als gerecht empfunden werden. Mit dem dargestellten Mechanismus ist er das nicht.

Die NFA-Geberkantone anerkennen, dass sich die Forderung nach einer Steuerdumpingregel aufgrund der Grenzabschöpfungsquote, welche im Durchschnitt der ressourcenschwachen Kantone 80 % beträgt relativiert, weil "Steuerdumping" für gewisse Kantone finanziell gar nicht attraktiv ist. Dennoch ist das Anliegen weiterzuverfolgen, da es politisch schwer vermittelbar ist, wenn einzelne Geberkantone mit ihren NFA-Beiträgen eine Tiefststeuerpolitik einzelner Nehmerkantone in einzelnen Segmenten mitfinanzieren.

Die ressourcenstarken Kantone fordern eine Reduktion des Ressourcenausgleichs, wenn – Gruppe der res-

wie sie sagen – "Steuerdumping" betrieben wird. Ein ressourcenschwacher Kanton soll wenisourcenschwa-

ger Mittel erhalten, "falls die Ausgleichszahlungen dazu führen, dass die Steuerausschöpchen Kantone