Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

schwacher Kantone mit einer steuerlichen Ausschöpfung unter dem Durchschnitt der ressourcenstarken Kantone keine Reduktion vorzunehmen ist. Jegliche Einschränkung der Zweckfreiheit der Mittel aus dem Finanzausgleich lehnen wir ab.

Begründung:

Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Nein. Das Anliegen einer „Steuerdumping-Regel“ ist weiter zu verfolgen, da es politisch schwer vermittelbar ist, wenn ressourcenschwache Kantone ihre Transferzahlungen aus SZ

dem Finanzausgleich so einsetzen, dass sie die Steuersätze der Geberkantone insbesondere in Nischenbereichen massiv unterbieten.

Die ressourcenstarken Kantone fordern eine Reduktion des Ressourcenausgleichs, wenn – wie sie sagen – „Steuerdumping“ betrieben wird. Ein ressourcenschwacher Kanton soll weniger Mittel erhalten, „falls die Ausgleichszahlungen dazu führen, dass die Steuerausschöpfung bei juristischen oder natürlichen Personen unter diejenige der ressourcenstarken Kantone fällt“.

Die Forderung, die Zweckfreiheit der Mittel aus dem Ressourcenausgleich aufzuheben, rüttelt an einem Grundpfeiler der NFA-Reform. Die Zweckfreiheit der Mittel ermöglicht Handlungsfreiheit bei den Empfängerkantonen, was Effizienz steigernd wirkt. Bedingungen zur Mittelverwendung schaffen Fehlanreize, weil Mehrausgaben getätigt werden müssen, nur um Finanzausgleich zu erhalten. Die ressourcenschwachen Kantone würden wie vor der Einführung der NFA in ein höheres Steuerniveau gezwängt. Die Disparitäten zwischen den Kantonen würden wieder vergrössert.

Eine Beschränkung der Mittelverwendung für die ressourcenschwachen Kantone ist auch aus föderalen Gründen abzulehnen. Sie widerspräche der kantonalen Hoheit im Bereich der Ausgaben-, Finanz- und Steuerpolitik und würde die Souveränität der ressourcenschwachen Kantone in Budgetfragen beschneiden.

OW Der Finanzausgleich zielt gemäss Art. 2 lit. b FiLaG darauf ab, die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern. Verbunden damit ist das Ziel, dass zweckfreie Ressourcenausgleichszahlungen für Steuersenkungen eingesetzt werden könnten. Dies wurde bereits in der NFA-Botschaft klar dargelegt. Es handelt sich somit nicht um einen Systemfehler, sondern um einen gewollten Mechanismus, um die Disparitäten zwischen den Kantonen zu verringern. Frühere „Steuerhöllen“, die unter dem alten Finanzausgleich chancenlos waren, ihre Steuerbelastung je senken zu können (sie hätten in den Folgejahren erhebliche Mindereinnahmen aus dem Finanzausgleich hinnehmen müssen), haben nun diese Chance. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen Kantonen ist dies gerechtfertigt. Die Einführung von minimalen Steuerbelastungsvorgaben würde zu einem massiven Rückschritt führen. Eine wesentliche Errungenschaft des neuen Finanzausgleichs ginge verloren.

Letztlich ist es vom System gewollt, dass die Verteilung der Ressourcen schweizweit ausgeglichener wird als früher. Falls ein Kanton seine Steuern senkt und mehr Ressourcen anzieht, so wird er auch einen tieferen Ressourcenausgleich erhalten oder gar ressourcenstark werden (Bsp. OW, SH). Dies zeigt, dass das heutige System auf solche Veränderungen zielkonform reagiert.

Position: Keine Einschränkung der Zweckfreiheit der Mittel aus dem Finanzausgleich.

Nein. Das Anliegen einer Steuerdumping-Regel ist weiter zu verfolgen, da es politisch

schwer vermittelbar ist, wenn ressourcenschwache Kantone ihre Transferzahlungen aus NW

dem Finanzausgleich so einsetzen, dass sie die Steuersätze der Geberkantone insbesondere in Nischenbereichen massiv unterbieten.

Die ressourcenstarken Kantone fordern eine Reduktion des Ressourcenausgleichs, wenn – wie sie sagen – „Steuerdumping“ betrieben wird. Ein ressourcenschwacher Kanton soll weniger Mittel erhalten, „falls die Ausgleichszahlungen dazu führen, dass die Steuerausschöpfung bei juristischen oder natürlichen Personen unter diejenige der ressourcenstarken Kantone fällt“.

Die Forderung, die Zweckfreiheit der Mittel aus dem Ressourcenausgleich aufzuheben, rüt-GL telt an einem Grundpfeiler der NFA. Die Zweckfreiheit der Mittel ermöglicht Handlungsfreiheit bei den Empfängerkantonen, was effizienzsteigernd wirkt. Bedingungen zur Mittelverwendung schaffen Fehlanreize, weil Mehrausgaben getätigt werden müssen, nur um Finanzausgleich zu erhalten. Solche Fehlanreize bestehen im Übrigen gemäss einer Studie der Universität Basel schon heute: Für ressourcenschwache Kanton bestehen wenig Anreize, ihr Ressourcenpotenzial zu verbessern, da sie dadurch mehr Ausgleichszahlungen verlieren als sie neue Steuereinnahmen generieren können.