Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Tabelle 12: Bemerkungen zur Frage 10 - Beibehaltung des Härteausgleichs in der Vierjahresperiode 2016-2019

Vernehmlasser Bemerkungen

Kantonsgruppe

Die Kantone teilen die Auffassung des Bundesrates, der Härteausgleich sei auf die dritte Vierjahresperiode nicht aufzuheben und dass der Härteausgleich ab 2016 wie vorgesehen (FiLaG; Art. 19 Abs. 3) um jährlich 5 Prozent reduziert werden soll.

Begründung:

Der Härteausgleich stellte sicher, dass alle ressourcenschwachen Kantone beim Übergang zur NFA gegenüber dem vorherigen System minimal entlastet wurden. Er hat seinerzeit wesentlich dazu beigetragen, dass die NFA in der Volksabstimmung angenommen wurde.

KdK

Gemäss der seinerzeitigen Verständigungslösung zwischen Bund und Kantonen sind die durch die jährliche Reduktion um 5% frei werdenden Mittel zugunsten der Kantone zu verwenden. Die Kantone verlangen, dass die frei werdenden Mittel des Bundes aus der Reduktion des Härteausgleichs für die Erhöhung der Dotation des SLA einzusetzen sind.

Minderheitsposition: Die Härteausgleichzahlungen sollen ab 2016 stärker gekürzt und der Härteausgleich rascher abgeschafft werden.

Begründung: Die Fortführung der Übergangszahlungen um weitere 20 Jahre ist sachlich nicht gerechtfertigt.

Nein. Der Härteausgleich soll per 2016 abgeschafft werden.

Weitere Ausführungen unter Ziffer 3.4. (Siehe Brief NFA-Geberkantone)

Position 5: Härteausgleich

Nach acht Jahren Härteausgleichszahlungen (2008-2015) lässt sich die Fortführung der Übergangszahlungen um weitere 20 Jahre sachlich nicht rechtfertigen. Eine solche Besitzstandgarantie passt nicht in die Logik des geltenden NFA-Systems. Im Übrigen liegt der Ressourcenindex nach Ressourcen- und Härteausgleich der beiden am stärksten betroffenen Kantone Neuenburg und Freiburg über (NE) bzw. knapp unter (FR) dem Schweizerischen Durchschnitt. Einzig der Kanton Glarus weist von den anspruchsberechtigten Kantonen eine unterdurchschnittliche Entwicklung beim standardisierten Steuerertrag pro Kopf auf.

NFA-Geberkonfe- ln der zweiten Finanzierungsperiode 2012 bis 2015 wiesen fünf von sieben Kantonen mit renz Härteausgleichszahlungen ein mehr als doppelt so hohes Wachstum des Ressourcenpoten-

tials auf wie der Schweizer Durchschnitt. Daher wäre die Aufhebung des Härteausgleichs zum jetzigen Zeitpunkt finanziell weniger einschneidend als dies am Ende der ersten Finanzierungsperiode 2008-2011 der Fall gewesen wäre. Für eine Mehrheit der Kantone (BE, LU, GL, JU) machen die Härteausgleichszahlungen weniger als 2% des Aufwandes ihrer Kantonshaushalte aus (Kanton und Gemeinden). Der Kanton Neuenburg ist am stärksten betroffen. Eine Abschaffung innert vier Jahren bedeutet für den Kanton Neuenburg eine Reduktion des Aufwandes des Kantonshaushaltes (Kanton und Gemeinden) um 1% pro Jahr. Antrag Obwohl die Geberkantone eine unmittelbare Aufhebung des Härteausgleichs als gerechtfertigt erachten, soll zumindest die Laufzeit des Härteausgleichs verkürzt werden. Die frei werdenden Mittel (239 Mio. Franken) sind zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs einzusetzen.

(Siehe auch Bemerkungen zur Antwort 10)

Eine vollständige Streichung des Härteausgleichs ab dem Jahr 2016 wäre radikal und nicht redlich, auch wenn dieses Gefäss Mängel des früheren Finanzausgleichs fortschreibt. Der Gruppe der res-

Härteausgleich war aus politischen Gründen notwendig, um einen Übergang zum neuen sourcenschwa-

System überhaupt erst zu ermöglichen.

chen Kantone

Position: Die Beibehaltung des bisherigen Systems wird unterstützt.

RKGK Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Kantone

Nein

ZH Begründung: Die Fortführung der Übergangszahlungen um weitere 20 Jahre lässt sich sach-

lich nicht rechtfertigen.

Ja. Der Härteausgleich stellte ein wesentliches Element für die politische Akzeptanz der NFA BE

dar.

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone