Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

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Die Argumente sind im Wirksamkeitsbericht S. 115f. und S. 195f. aufgeführt und seien in Kürze nochmals wiederholt:

- Eine Anpassung an die effektiven Sonderlasten wurde seit der Projektphase des NFA immer wieder in Aussicht gestellt.

- Auch bei einer Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs auf ein vergleichbares Niveau wie der GLA - sprich einer Vervierfachung! - würden die urbanen Kantone noch immer 65% ihrer Sonderlasten selber tragen.

- Eine höhere Dotation des GLA gegenüber dem sachlich begründbaren Verhältnis war allenfalls in der Übergangsphase, aber nicht jetzt in der «Betriebsphase» gerechtfertigt.

- Die Tragbarkeit von Sonderlasten und mithin die Ressourcenschwäche der meisten GLA Empfängerkantone kann kein Kriterium sein. Der Ausgleich zwischen ressourcenstarken und -schwachen Kantonen erfolgt- zu Recht und vom Schweizerischen Städteverband nicht bestritten - über den Ressourcenausgleich. Der Ressourcen- und der Lastenausgleich sind aber klar zu trennen. Das Argument, der Ressourcenausgleich sei nur zur Finanzierung der «durchschnittlichen Lasten», nicht aber der Sonderlasten gedacht, ist nicht stichhaltig. Wenn dies so wäre, dann müssten alle Sonderlastenabgeltungen nach dem Ressourcenpotenzial abgestuft werden, was ja durch die Trennung von Lasten- und Ressourcenausgleich zu Recht gerade ausdrücklich nicht mehr vorgesehen ist.

Zu den Argumenten für eine 50-50-Lösung (Seite 114 f) (Hinweis: AufS. 197 wird «auf die Ausführungen von Seite 198» verwiesen. Vermutlich ist ein Verweis auf Seite 111ft und allenfalls S. 195/196 gemeint) ist Folgendes zu entgegnen:

- Einen SLA gab es zwar vor Einführung der NFA nicht, jedoch wurden die soziodemografisch belasteten Kantone durch die NFA per Saldo nicht besser gestellt, sondern die Einführung des SLA wurde durch andere Mechanismen in den meisten Fällen kompensiert. Somit kann nicht die Rede davon sein, dass der SLA eine «Zusatzleistung» sei.

- Auch das letzte Argument auf S. 115 muss zurückgewiesen werden: «Im Gegensatz zu den geografisch-topografischen Sonderlasten sind weder die soziodemografischen noch die Kernstadt-Sonderlasten exogen vorgegeben. Die den GLA begründenden Sonderlasten erscheinen insgesamt weniger gut beeinflussbar als die urbanen Sonderlasten». Zwar sind die topografischen Verhältnisse nicht beeinflussbar, die Siedlungsdichte resp. eine kostentreibende Zersiedelung sind aber sehr wohl beeinflussbar. Umgekehrt sind aufgrund der Niederlassungsfreiheit und der bundesrechtlichen Minimalstandards weder der Armutsindikator noch der Anteil der Hochbetagten noch der Anteil der Ausländer direkt steuerbar. Sowohl die urbanen wie die ländlichen Kantone und deren Städte und Gemeinden haben einen Anreiz, so kostensparend wie möglich mit den strukturellen Rahmenbedingungen umzugehen, beide stossen dabei aber gleichermassen an Grenzen. Zudem deuten gerade die im Bericht zitierten Analysen (S. III unten) darauf hin, dass die GLA-Senderlasten sehr wohl von den veränderten Anreizen beeinflusst wurden.

Angezeigt ist daher eine Vervierfachung der Dotation des SLA. Da der Schweizerische Städte verband durchaus die geografisch-topografischen Sonderlasten anerkennt, spricht er sich aber nicht für eine Reduktion des GLA aus. Als Minimalvariante müsste der SLA zumindest im Aus mass der vorgeschlagenen Reduktion des vertikalen Ressourcenausgleichs (rund 160 Mio.) sowie der freiwerdenden Bundesmittel aus der Reduktion des Härteausgleichs erhöht werden. (Siehe Seite 207: Bund und Kantone hatten sich darauf geeinigt, zu gegebener Zeit zu prüfen, wie die freiwerdenden Bundesmittel den kantonalen Interessen entsprechend eingesetzt werden können).

Selbst wenn dieser Empfehlung gefolgt würde, die im Sinne eines pragmatischen Kompromissvorschlags eingebracht wird, würde eine deutliche Ungleichbehandlung der Lasten fortbestehen (die Abgeltung würde von rund 8% auf rund 11.5% steigen und damit immer noch mehr als dreimal tiefer liegen als die 35%-ige Abgeltung beim GLA).

Grundsätzliche Bemerkungen: Anliegen der Städte und Gemeinden gleichberechtigt berücksichtigen

A3 Soziodemografische und Kernstadt-Sonderlasten besser berücksichtigen

Der Wirksamkeitsbericht stellt fest, dass die soziodemografischen Sonderlasten nur zu rund 14%, die Kernstadt-Sonderlasten gar nur zu rund 4.3% abgegolten werden (im gewichteten Mittel: zu 8%). Hin gegen werden die geografisch-topografischen Sonderlasten zu über 35% abgegolten, also mehr als viermal stärker. Dieses krasse Ungleichgewicht, das sich seit den letzten Analysen weiter akzentuiert hat, muss durch eine stärkere Dotierung des SLA-/Kernstadt-Ausgleichstopfs korrigiert werden. Der Schweizerische Städteverband bedauert ausserordentlich und erachtet es als unverständlich, dass der Bundesrat keine Anträge in dieser Richtung unterbreitet.