Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
frei werdenden Mittel aus dem Härteausgleich verwenden. Da die Nutzniesser des soziodemografischen Lastenausgleichs die Zentrumsregionen sind und diese gleichzeitig auch die Hauptbetroffenen der Unternehmenssteuerreform III, ergeben sich andererseits auch Überlegungen dahingehend, dass ein Ausbau des Lastenausgleichs für den Bund ein Weg wäre, Hauptbetroffene der Unternehmenssteuerreform III gezielt zu unterstützen und gleichzeitig die effektiven Sonderlasten besser abzugelten. Die zusätzlichen Mittel für den Lastenausgleich wären in diesem Fall über den Bundesbeitrag an die Kantone im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu finanzieren.
Non. Le dernier rapport ecoplan le démontre: le critère socio-démographique est largement sous-évalué par rapport au critère geo-topographique. II convient de tenir compte de cette FER réalité et d'appliquer le principe de solidarité confédérale qui soustend l'esprit de Ia RPT à ce
domaine également. Les charges excessives dues à Ia structure démographique s'élevant à 30.6% et les facteurs propres aux villes-centres à 50.9%.
[...] (Siehe Stellungnahme KV Schweiz)
Weiterführung des Lastenausgleichs, aber mit stärkerer Gewichtung der soziodemografischen Sonderlasten.
Hier unterstützen wir die Forderung der Zentrumskantone, wonach die Gewichtung der geo-KV Schweiz
grafisch-topografischen Sonderlasten neu vermindert und die soziodemografischen Sonderlasten stärker gewichtet werden sollen. Der Sachverhalt scheint uns durch die Ecoplan-Studie erhärtet. Ein indirekter Indikator für die hohe Zentrumsbelastung zeigt sich auch auf kantonaler Ebene in den oft signifikant höheren Steuerbelastungen in Zentrumsstädten.
SAV Identisch mit Stellungnahme von economiesuisse
Geteilt
Ein wichtiges Anliegen des SBV ist, dass der Lastenausgleich zugunsten der geographisch- topografischen Lasten (GLA) im heutigen Rahmen erhalten bleiben soll. Der Lastenausgleich ist für die Bergregionen und in peripheren Gebieten, in denen oftmals ein grosser Anteil der SBV Beschäftigten im Agrarsektor tätig sind, sehr wichtig. Ein starker ländlicher Raum mit einem
prosperierenden Agrarsektor, zu dem auch der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Sektoren gehören, fördert die dezentrale Besiedelung. Dank der Landwirtschaft, welche die Kulturlandschaft pflegt, bleibt der Tourismus weiterhin attraktiv, was wiederum der ganzen Schweiz zugute kommt.
Nein. Die Gutachten von Ecoplan zeigen, dass der Abdeckungsgrad der soziodemografischen und der geografisch-topografischen Lasten weiter auseinanderdriftet. Für den SGB ist klar, dass es längerfristig das Ziel sein muss, den Totalbetrag des Lastenausgleichs gemäss dem effektiven Kostenverhältnis aufzuteilen (ca. 82% SLA und 18% GLA). Da dies im Vergleich zu den heutigen Dotierungen eine grosse Veränderung darstellt, ist dieses Ziel wohl nicht bereits auf die nächste Periode hin vollständig zu erreichen. Es ist aber zwingend sicherzustellen, dass in der kommenden Periode die Abgeltung der soziodemografischen Lasten wenigstens um mindestens 160 Millionen angehoben wird. Für den Ausbau des soziodemografischen Lastenausgleichs können die aus der Reduktion des Härteausgleichs frei werdenden Bundesmittel (ca. 12 Mio.) eingesetzt werden. Wird der Grundbeitrag des Ressourcenausgleichs tatsächlich gekürzt, stehen rund weitere 160 Millionen zur Verfügung. Sollte SGB auf diese vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion jedoch verzichtet werden, so sind etwa
150 Millionen vom geografisch-topografischen in den soziodemografischen Lastenausgleich zu verschieben. Wie die Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs künftig weiter erhöht werden kann, ist unserer Ansicht nach im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts zu eruieren.
Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs nötig
Wir erachten es als falsch, dass keine Anpassung der Dotierungen des Lastenausgleichs geplant ist. Der Abdeckungsgrad der geografisch-topografischen Lasten ist inzwischen etwa vier mal grösser als derjenige der soziodemografischen Lasten und dieses Auseinanderdriften wird sich ohne Korrekturmassnahmen wohl fortsetzten. Eine Erhöhung der Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs ist deshalb längst fällig.
Der SGV unterstützt die Haltung des Bundesrates, das aktuelle Dotationsverhältnis zwischen dem geografisch-topografischen (GLA) und dem soziodemografischen (SLA) Lastenausgleich beizubehalten. Die soziodemografischen Sonderlasten wurden bekanntlich mit Einführung des NFA als neuer Ausgleichstatbestand aufgenommen, um diese Sonderlasten der Kantone - und nicht in erster Linie die Zentrumslasten der Städte - abzugelten. Zwar hat sich SGV
die Struktur dieser Sonderlasten gemäss Wirksamkeitsbericht weiter verschoben, doch teilt der SGV die Ansicht des Bundesrates, dass klare Kriterien für eine Änderung des Dotationsverhältnisses fehlen. Der SGV lehnt eine Reduktion des GLA strikte ab, schlägt aber vor,
dass die Dotation der Lastenausgleichsgefässe insgesamt erhöht wird, womit beide Sonderlasten besser abgegolten werden. Eine solche Erhöhung muss vom Bund finanziert werden.
sgv -
Nein, die Ungleichbehandlung der beiden Lasten-Bereiche hat sich seit der letzten Analyse SSV
noch verschärft. Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, die längst fällige Korrektur noch weiter