Anhang zum Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass der Bund nun seinen Beitrag reduzieren will. Eine solche Reduktion verletzt die Haushaltsneutralität.
• Ausserdem muss berücksichtigt werden, dass der Bund in den letzten Jahren den Kantonen Aufgaben übertragen hat, die die Kantonshaushalte schwer belasten. Es handelt sich vor allem um Aufgabenbereiche, die ein starkes Wachstum verzeichnen (z.B. Ergänzungsleistungen, Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung). Mit einer jetzigen Besserstellung des vertikalen Ressourcenausgleichs würde der Bund somit gleich doppelt profitieren. Die Kantone dürfen gegenüber dem Bund nicht schlechter gestellt werden.
EVP Die EVP will einen weitergehenden finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen. Heute
sind die Unterschiede der steuerlichen Belastung zwischen den Kantonen noch immer sehr hoch. Der NFA hat seine diesbezüglichen Ziele noch nicht erreicht. So ist es im Wirksamkeitsbericht festgehalten: „Wird die Gesamtheit der Kantone betrachtet, so kann nicht generell von einem Abbau der Unterschiede bei der Steuerbelastung gesprochen werden.“ Entsprechend lehnt die EVP eine Senkung der Grundbeiträge ab.
Weiter muss berücksichtigt werden, dass der Bund in den letzten Jahren den Kantonen Aufgaben übertragen hat, welche die Kantonshaushalte schwer belasten. Dies ist besonders bedeutsam, als es sich um Aufgabenbereiche handelt, die ein starkes Wachstum verzeichnen (z.B. Ergänzungsleistungen, Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung). Der Beitrag des Bundes an den NFA (vertikaler Ressourcenausgleich) darf deshalb nicht reduziert werden.
FDP Concernant les mesures en vue de la période suivante, une des principales modifications
concerne la réduction de la dotation de la péréquation des ressources. En effet, dans la mesure où tous les cantons ont atteint et parfois dépassé les objectifs de dotation minimale (85%), il apparaît que la dotation ait été excessive (7,6% en moyenne) et que du coup un ajustement vers le bas des contributions de base, des péréquations horizontales et verticale des ressources, est souhaitable. Le PLR.Les Libéraux-Radicaux soutient cette proposition du Conseil fédéral. Cette réduction permettra un allégement pour les cantons à fort potentiel de ressources et la Confédération.
FDP_SZ Ja, wir teilen diese Auffassung des Bundesrates. Diesbezüglich sind insbesondere die fol-
genden Anliegen in die Neujustierung des NFA aufzunehmen:
a) Abschaffung der Solidarhaftung entsprechend der Motion Gössi (Motion 12.3890:Berücksichtigung der tatsächlichen Ressourcenstärke der Geberkantone im NFA Ressourcenausgleich).
b) Herabsetzung des Abschöpfungssatzes, da damit die Dotierung des Ressourcenausgleichs ebenfalls zurück genommen werden kann.
FDP_VD Le PLR Vaud soutient Ia réduction proposée de Ia dotation de Ia péréquation des res-
sources.
FDP_ZG Richtigerweise ist der horizontale Finanzausgleichbetrag der Geberkantone um einiges mehr
als die vorgesehenen Fr. 113 Mio. zu senken.
(Siehe Stellungnahme FDP, Kanton ZG)
GLP Die Grünliberale Partei unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, den Grundbeitrag des
Ressourcenausgleichs 2016-2019 anzupassen. Die politische Steuerbarkeit des Finanzausgleichs ist einer der wesentlichen Vorteile des neuen Ausgleichssystems. So kann bei Bedarf auf Veränderungen im Ressourcenpotenzial und somit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone reagiert werden, ohne dass das Ausgleichssystem selbst angepasst werden muss. Der Gesetzgeber hat deshalb der Bundesversammlung bewusst die Kompetenz gegeben, basierend auf den Ergebnissen des Wirksamkeitsberichts Anpassungen bei den Dotationen vorzunehmen.
Der Wirksamkeitsbericht 2011-2015 zeigt, dass in der überwiegenden Anzahl von Jahren die angestrebte Zielgrösse für die finanzielle Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone (85 Prozent des gesamtschweizerischen Durchschnitts) überschritten wurde. Es ist deshalb vor dem Hintergrund eines möglichst effizienten und zielgerichteten Einsatzes von finanziellen Mitteln des Bundes und der ressourcenstarken Kantone folgerichtig, die Dotation des Ressourcenausgleichs zu reduzierten.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass vom Gesetzgeber der Wert von 85 Prozent nicht als garantierte Mindestausstattung, sondern als eine anzustrebende Zielgrösse festgelegt wurde. Selbst wenn das Risiko besteht, dass in den Jahren 2016-2019 dieser Wert vom ressourcenschwächsten Kanton nicht immer erreicht wird, ist deshalb eine Reduktion gerechtfertigt.
Die Reduktion hat zur Folge, dass die ressourcenstarken Kantone und der Bund entlastet werden. Die frei werdenden Mittel des Bundes sollen für eine Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt werden (vgl. Fragen 8 und 9).
SP Nein. Die vorliegenden Werte der zweiten Vierjahresperiode sind massgeblich geprägt von