Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Erhöhung der finanziellen Leistungen des Bundes

Angesichts der nach wie vor grossen Disparitäten zwischen den Kantonen (Zug verfügt über eine viermal höhere Ressourcenkraft als Uri) sind Vorschläge oder Forderungen zur Reduktion des Ausgleichsvolumens (Dotierung der Ausgleichsgefässe) abzulehnen. Damit würde Solidarität abgebaut. Die Dotierung der Ausgleichsgefässe müsste im Gegenteil erhöht werden, um eine stärkere und nachhaltige Reduktion der Disparitäten zu erreichen. Aufgrund der Disparitäten wäre es gar von Vorteil, wenn die Beiträge der ressourcenstarken Kantone in den Ressourcenausgleich im Vergleich zum Beitrag des Bundes schneller wachsen, weil dies stärker zu einem Abbau der Disparitäten beiträgt.

Für eine Erhöhung des Bundesbeitrags am Ressourcenausgleich spricht im Besonderen die seit Einführung der NFA stark gestiegene Entlastung des Bundeshaushalts durch die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 30 auf 17 Prozent. Diese Entlastung hat sich deutlich stärker erhöht als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum. Wird die Entwicklung der Erträge der direkten Bundessteuern in den für die NFA relevanten Bemessungsjahren 2002 bis 2010 betrachtet, so ergibt sich ein jährliches Wachstum von 5,9 Prozent. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Beiträge des Bundes in den Ressourcenausgleich beträgt demgegenüber lediglich 3,6 Prozent.

NW Ja. Der Kanton Nidwalden stimmt der Senkung der finanziellen Leistungen des Bundes und der ressourcenstarken Kantone zu. Die beantragte Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs um rund 279 Mio. Franken, wovon 166 Mio. zugunsten des Bundes und 113 Mio. zugunsten der ressourcenstarken Kantone gehen, ist eine Folge der zu hohen Beiträge der zweiten Vierjahresperiode, welche dadurch kompensiert werden sollen.

Die Mindestzielgrösse wurde in der zweiten Vierjahresperiode deutlich überschritten, so dass eine Reduktion nur eine Kompensation für zu hohe Beiträge der zweiten Vierjahresperiode darstellt. Nachdem alle übrigen Parameter des NFA nicht überprüft bzw. korrigiert werden sollen, ist nicht einzusehen, warum an der Mindestausstattung von 85 % des schweizerischen Mittels gerüttelt werden soll.

Die Schwächeren stärken ist eines der wichtigsten Ziele des Finanzausgleiches. Hingegen kann es nicht das Ziel sein, Kantone, welche einen Index nahe beim schweizerischen Mittel aufweisen, mit Finanzausgleichsmitteln im Rahmen des Ressourcenausgleichs zu dotieren. GL Die heutige Dotation des vertikalen Ressourcenausgleichs erfolgte unter Beachtung der Haushaltsneutralität zwischen Bund und Kantonen und unter Berücksichtigung der Aufga- benentflechtungen, der abgeschafften Finanzkraftzuschläge sowie einer deutlichen Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Eine Reduktion der Bundesbeiträge würde die Haushaltsneutralität der NFA somit nachträglich verletzen.

Die Dotation des horizontalen Ressourcenausgleichs nimmt eine besonders wichtige Funktion für den Ausgleich der Disparitäten unter den Kantonen ein. Die Steuerausschöpfung bzw. die Steuerbelastung ist bei den ressourcenstarken Kantonen meist weiterhin tiefer und hat sich aufgrund der NFA nicht erhöht. Aus diesen Gründen ist auch die Dotation des horizontalen Ressourcenausgleichs beizubehalten.

Angesichts der weiterhin beobachtbaren grossen Disparitäten zwischen den Kantonen wäre eine Reduktion der Ausgleichssumme nicht zielführend, im Gegenteil. Unter Beachtung der Disparitätenentwicklung ist die Ausgleichssumme grundsätzlich zu erhöhen.

Position: Der Ressourcenausgleich ist mindestens im bisherigen Volumen zu dotieren. Verschiedene Gründe rechtfertigen gar eine Erhöhung der Bundesbeiträge.

Erhöhung der finanziellen Leistungen des Bundes

Angesichts der nach wie vor bestehenden Disparitäten zwischen den Kantonen sind Vor- schläge oder Forderungen zur Reduktion des Ausgleichsvolumens (Dotation der Ausgleichsgefässe) abzulehnen. Damit würde Solidarität abgebaut. Es müssten im Gegenteil die Bundesbeiträge erhöhte werden aufgrund der Entlastung des Bundeshaushalts durch die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 30 auf 17 Prozent.

Position: Das Ausgleichsvolumen darf nicht gekürzt werden, im Gegenteil. Es rechtfertigt sich vor allem ein verstärktes Engagement des Bundes.

ZG Ja. Aufgrund der Überdotierung ist eine Anpassung angezeigt. Die Berechnung aufgrund der durchschnittlichen Überdotierung von 2012–2015 erachten wir als korrekt.

FR Nous sommes opposés à toute diminution de la dotation de base de la péréquation des ressources pour la période 2016-2019, pour les raisons suivantes :

La dotation de la péréquation de ressources devrait essentiellement s’orienter en fonction de l’objectif de réduction des disparités intercantonales en termes de capacité financière et de charge fiscale. Or, il apparaît que ces disparités sont encore très importantes et que le deuxième rapport d’évaluation ne permet pas de conclure qu’elles ont diminué de manière claire