Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht

Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

vom Ressourcenausgleich weitgehend ausgeschlossen zu werden, nur weil die Ressourcenstärke des Kantons im Vergleich zu anderen ressourcenschwachen Kantonen relativ hoch liegt. Der Kanton Aargau unternimmt grosse Anstrengungen und arbeitet mit verschiedenen Massnahmen kontinuierlich daran, die Ressourcenstärke des Kantons zu verbessern. Die entsprechenden Massnahmen wären durch einen weitgehenden Ausfall der Ressourcenausgleichszahlungen gefährdet und die beabsichtigten Wirkungen des Ressourcenausgleichs könnten nicht mehr erzielt werden.

Im Rahmen des 3. NFA-Wirksamkeitsberichts können Anreizsysteme für ressourcenschwache Kantone und eine Verringerung der Solidarhaftung zwischen den Kantonen geprüft werden, sofern die Veränderungen alle Kantone gleichermassen betreffen. Eine Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschusspotenzial kann geprüft und zu einem kohärenten Gesamtsystem weiterentwickelt werden, wenn dieses auch die Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone einschliesst. Dabei ist sicherzustellen, dass die Dotation des Ressourcenausgleichs dadurch nicht reduziert wird und der Bund den nötigen Gesamtausgleich sicherstellt.

Gemäss Art. 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vom 3. Oktober 2003 (SR 613.2) wird als Ziel für alle Kantone eine Ressourcenstärke nach erfolgtem Ressourcenausgleich von mindestens 85 % des Durchschnitts angestrebt. Heute erhalten alle ressourcenschwachen Kantone Ressourcenausgleich, also auch diejenigen Kantone, deren Ausgangswert über 85 % liegt, sowie diejenigen Kantone, deren Ausgangswert unter 85 % liegt, die jedoch durch den Ressourcenausgleich auf über 85 % angehoben werden.

Die ressourcenstarken Kantone fordern analog zur Standesinitiative des Kantons Schwyz ("Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone"), dass der Ressourcenausgleich nur bis zur Erreichung eines gewissen Schwellenwerts gezahlt wird, z. B. 90 %. Kantone mit 90–100 % der durchschnittlichen Ressourcen, die bisher noch zur Gruppe der Empfänger gehörten, sollen nichts mehr erhalten.

Das Modell einer neutralen Zone wurde bereits vor der Einführung der NFA breit diskutiert und damals auch von den ressourcenstarken Kantonen aus methodischen Gründen verworfen. Das geltende Progressionssystem, welches keinen Kanton aus dem Ressourcenausgleich ausschliesst und einen kontinuierlichen Anstieg des Ausgleichs mit sinkender Ressourcenstärke bewirkt, sichert eine optimale Lösung. Die Forderung der ressourcenstarken Kantone führt zu Verzerrungen im Ausgleich und ist deshalb abzulehnen: Unterhalb des Schwellenwerts würde man durch den Ressourcenausgleich automatisch auf 85 % gehoben, ab dem Schwellenwert würden die Zahlungen vollständig gekürzt; somit würde man bestraft, wenn man den Schwellenwert überschreitet. Auch liesse sich der Schwellenwert für eine solche Zone nicht ohne Willkür festlegen. Der Ausgleich würde intransparenter und unberechenbarer. Durch die Einführung der neutralen Zone wären bei einer kontinuierlichen Progressionskurve ohne Sprünge wesentlich mehr ressourcenschwache Kantone betroffen, als TG

sich heute in der hypothetischen Zone befinden. Für ressourcenschwache Kantone müsste sogar ein Anreizsystem geprüft werden, um ihren eigenen Ressourcenindex zu verbessern.

Die ressourcenstarken Kantone bemängeln weiter, dass Schwankungen im Ressourcenpotenzial eines Kantons zu starken Auswirkungen bei den anderen ressourcenstarken Kantonen führen können, und somit die übrigen ressourcenstarken Kantone solidarisch haften,

wenn sich die Zahlung eines einzelnen ressourcenstarken Kantons verringert. Hintergrund dieser Kritik ist die Finanzkrise und ihre Auswirkung auf das Ressourcenpotenzial des Kantons Zürich, was zu höheren Ausgleichszahlungen der anderen ressourcenstarken Kantone führte.

Der Finanzausgleich basiert auf dem relativen Verhältnis der Kantone zueinander. Die Ressourcenstärke jedes einzelnen Kantons bemisst sich nach dem Durchschnitt aller Kantone. Verliert ein grosser Kanton wie Zürich an Ressourcenstärke, so verbessert sich die relative Position aller anderen Kantone. Es existiert somit eine Solidarität aller Kantone, nicht nur der ressourcenstarken untereinander. Wenn das Ressourcenpotenzial in einem ressourcenstarken Kanton sinkt, so sinkt auch die von den ressourcenstarken Kantonen zu zahlende totale Ausgleichssumme, weil sich diese mit dem Ressourcenpotenzial der ressourcenstarken Kantone verändert. Die Solidarität betrifft dadurch auch die ressourcenschwachen Kantone: Ihr Ressourcenindex steigt in einem solchen Fall und die Ausgleichssumme verringert sich,

auch wenn sich das Ressourcenpotenzial in absoluten Zahlen nicht ändert. Die Solidarität innerhalb des Ressourcenausgleichs ist somit systemimmanent und darf keinesfalls aufgehoben werden.

Würden hingegen die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone zum Beispiel für vier Jahre fixiert, so könnten sich ungerechtfertigte Unter- oder Überbelastungen für die res-