Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

somit das Problem der „Solidarhaftung“ zwischen den ressourcenstarken Kantonen mindern, da es besser auf die Veränderungen der Disparitäten reagiert. Zentral ist dabei die Höhe des Abschöpfungssatzes. Um einen (ungebührlichen) Abbau des Ressourcenausgleichs zu verhindern, müsste dieser in der bisherigen Grössenordnung, das heisst bei mindestens 20 Prozent festgelegt werden (und nicht bei 18,1 Prozent wie von den ressourcenstarken Kantonen gefordert). Gegenüber bisher würde das Abschöpfungsvolumen der ressourcenstarken Kantone im Konjunkturablauf stärker schwanken. Der Bund müsste in diesem Falle den nötigen Volumenausgleich sicherstellen.

Position: Keine Veränderung der relativen Berechnung des Ressourcenausgleichs als Verhältnis der Kantone zueinander. Eine Bindung des Abschöpfungssatzes an das Über-

schusspotenzial im Rahmen des 3. Wirksamkeitsberichts zu prüfen. Ein ähnliches Problem ergibt sich auch bei den ressourcenschwachen Kantonen, welches ebenfalls im Rahmen des

3. Wirksamkeitsberichts aufzuzeigen ist.

Nein .Der Kanton Nidwalden unterstützt zwar den Vorschlag des Bundesrates nach einer Justierung des überdotierten Ressourcenausgleichs, fordert aber gleichzeitig, dass die bisherige Berechnungsmethode für die Ein- und Auszahlungen zu überprüfen ist, insbesondere die Einführung einer neutralen Zone sowie der Prüfung der Anbindung des Abschöpfungssatzes an das Überschusspotenzial.

Das heutige Ausgleichssystem verteilt die finanziellen Mittel des Ressourcenausgleichs nicht zielgerichtet. Der Ausgleich sollte den schwächsten Kantonen zu Gute kommen. Kantone, die sich mehr oder weniger im Schweizer Durchschnitt bewegen, sollten weniger bzw. gar nicht mehr unterstützt werden.

Nur weil die Einführung für einzelne Kantone grosse Auswirkungen hat und damit das zumut-NW

bare Mass einer „Opfersymmetrie“ anscheinend sprengt, ist ein Verzicht auf die Einführung einer neutralen Zone nicht zu begründen. Es wird als stossend empfunden, wenn Kantone mit einem Ressourcenpotenzial nahe beim schweizerischen Mittel freie Finanzmittel in der Höhe von weit über 100 Millionen Franken pro Jahr erhalten.

Wir vertreten die Ansicht, dass trotz der höheren Volatilität für die Nehmerkantone die Vorteile ihrer Position 2, also der gemäss Wirksamkeitsbericht bezeichneten „Verteilmethode Lin_50“, überwiegen. Die Mittel würden zielgerichteter mit Schwergewicht zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone und somit wirksamer eingesetzt. In den Ressourcenausgleichsjahren 2010 und 2011 erreichten drei bzw. vier der ressourcenschwächsten Kantone die angestrebte Mindestausstattung von 85 Ressourcenindexpunkten nicht.

Einführung einer neutralen Zone : Ja

Ziel des NFA ist für alle Kantone eine Ressourcenstärke nach erfolgtem Ressourcenaus- gleich von mindestens 85 Prozent des Durchschnitts. Heute erhalten alle ressourcenschwachen Kantone einen Ressourcenausgleich, also auch diejenigen Kantone, deren Ausgangswert über 85 Prozent liegt.

Die ressourcenstarken Kantone fordern analog zur Standesinitiative des Kantons Schwyz („Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone“), dass der Ressourcenausgleich nur bis zur Erreichung eines gewissen Schwellenwerts gezahlt wird, z. B. 90 Prozent. Kantone mit 90-100 Prozent des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials würden demgemäss keine Ausgleichszahlungen mehr erhalten.

Die Einführung einer neutralen Zone hätte für die ressourcenschwächsten Kantone in unserem Land durchaus Vorteile. Selbst das Alternativmodell gemäss Wirksamkeitsbericht wäre für den Kanton Glarus von monetärem Nutzen gewesen (2008-2014). Demgegenüber sind gewisse Nachteile zu gewärtigen wie höhere Volatilität der Ausgleichszahlungen oder

schwierigere (politische) Steuerung. Das Alternativmodell ist deshalb aus Sicht des Kantons GL

Glarus vertieft zu prüfen. Der dritte Wirksamkeitsbericht sollte entsprechende Änderungsvorschläge diesbezüglich enthalten.

Position: Der Kanton Glarus befürwortet die Einführung einer „neutrale Zone“ gemäss Standesinitiative des Kantons Schwyz und spricht sich für die Prüfung des Alternativmodells im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichtes aus.

Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschusspotenzial

Der Finanzausgleich basiert auf dem relativen Verhältnis der Kantone zueinander. Die Ressourcenstärke jedes einzelnen Kantons bemisst sich in Bezug auf den Durchschnitt aller Kantone. Es existiert somit nicht einfach eine Solidarität der ressourcenstarken Kantone untereinander, sondern unter allen Kantonen. Wenn das Ressourcenpotenzial in einem ressourcenstarken Kanton sinkt, so sinkt auch die von den ressourcenstarken Kantonen zu zahlende totale Ausgleichssumme, weil sich die totale Ausgleichssumme mit dem Ressourcen- potenzial der ressourcenstarken Kantone verändert. Die Solidarität betrifft dadurch auch die ressourcenschwachen Kantone: Ihr Ressourcenindex steigt in einem solchen Fall, und die Ausgleichssumme verringert sich, auch wenn sich das Ressourcenpotenzial in absoluten