Anhang zum Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
hen. Es kombiniert verschiedene Elemente. Wird nur ein Teilelement des Modells umgesetzt, ist unklar, ob die angestrebte Beseitigung der Solidarhaftung und die höhere Effizienz der Verteilung noch erreicht werden. Auch die finanziellen Folgen für die einzelnen Kantone sind unklar. Der Kanton Basel-Landschaft beantragt deshalb, dass im Rahmen des 3. NFA-Wirksamkeitsberichts das Alternativmodell - insbesondere die Fixierung des Abschöpfungssatzes
- zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen ist.
Wir befürworten die Einführung einer «neutralen Zone». Die Zahlungen an fast ressourcenstarke Kantone belasteten das Finanzausgleichssystem unnötigerweise und verhinderten so SH
einen effizienteren Mitteleinsatz. Der Kanton Schaffhausen unterstützt daher das Alternativmodell zum bestehenden Ressourcenausgleichsmechanismus.
AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Ja. Vertreter der Geberkantone wollen die Mittel aus dem Ressourcenausgleich nur noch an die ressourcenschwächsten Kantone auszahlen. Ressourcenschwache Kantone knapp unter 100 Punkten beim Ressourcenindex sollen leer ausgehen. Dem liegt die Annahme zu
AI Grunde, dass fast ressourcenstarke Kantone über genügend eigene Mittel zur Aufgabener-
füllung verfügen. Wir teilen diese Meinung nicht und wollen am bisherigen Ansatz, dass alle ressourcenschwachen Kantone Zahlungen aus diesem Ausgleichsgefäss erhalten, festhalten.
Identisch zu Position der KdK:
25. Die Kantone haben in diesem Zusammenhang auch das vorgeschlagene Alternativmodell (neutrale Zone, Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschuss-Ressourcenpotenzial, Festlegung des Verhältnisses horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich) ge-SG prüft. Die Einführung einer neutralen Zone lehnen die Kantone grundsätzlich ab. Zu den wei-
teren Elementen wird auf RZ 27 und 28 verwiesen. Begründung:
27. Die Kantone sprechen sich dafür aus, im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts die Festlegung des Verhältnisses horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen.
Ja, die bisherige Berechnungsmethode für die Ein- und Auszahlungen des Ressourcenausgleichs ist beizubehalten.
Im Kapitel 8 wird das Alternativmodell der NFA-Geberkantone beschrieben. Dieses sieht eine sogenannt neutrale Zone vor, die für Kantone gelten würde, deren Ressourcenpotenzial nur wenig unter dem interkantonalen Durchschnitt liegt. Zudem soll der Abschöpfungssatz für die Geberkantone mit einem einheitlichen Prozentsatz festgelegt werden. Damit würde sich das Problem der Solidarhaftung entschärfen.
Das Modell der neutralen Zone ist abzulehnen. Dieses Modell wurde bereits vor der Einführung der NFA breit diskutiert und damals auch von den ressourcenstarken Kantonen aus methodischen Gründen verworfen. Das geltende Progressionssystem, welches keinen Kanton aus dem Ressourcenausgleich ausschliesst und einen kontinuierlichen Anstieg des Ausgleichs mit sinkender Ressourcenstärke bewirkt, sichert eine optimale Lösung. Die Forderung der ressourcenstarken Kantone führt zu Verzerrungen im Ausgleich.
Die Einführung eines einheitlichen Abschöpfungssatzes bzw. eine Bindung des Abschöp-GR fungssatzes an das Überschusspotenzial soll näher geprüft werden. Damit liesse sich das
bestehende Problem der "Solidarhaftung" unter den ressourcenstarken Kantonen entschärfen. Einer Berücksichtigung dieses Modellbestandteiles kann aber nur unter klaren Auflagen zugestimmt werden. Die Einführung eines einheitlichen Abschöpfungssatzes ist zwingend mit der Auflage zu verbinden, dass dadurch das Volumen des Ressourcenausgleichs nicht abgebaut wird. Entscheidend ist dafür die Höhe des Abschöpfungssatzes. Um eine Reduktion des Ressourcenausgleichs zu verhindern, müsste der Abschöpfungssatz so festgelegt werden, dass er die bisherige Grössenordnung von 20 Prozent nicht unterschreitet (und nicht bei 18,1 Prozent wie von den ressourcenstarken Kantonen gefordert). Zu beachten gilt im Weiteren, dass das Beitragsvolumen der ressourcenstarken Kantone im Konjunkturablauf stärker schwanken würde. Der Bund müsste – als zweite Auflage – in diesem Falle den nötigen Volumenausgleich sicherstellen. Das Problem der "Solidarhaftung" mit den entdeckten unerwünschten Verzerrungen besteht auch bei den ressourcenschwachen Kantonen. Die Lösung des Problems darf nicht einseitig nur für die ressourcenstarken Kantone geprüft werden, es ist ganzheitlich anzugehen. Lösungsansätze haben im Rahmen eines kohärenten Gesamtsystems auch die Situation der ressourcenschwachen Kantone einzuschliessen.
Diese Abklärungen können in sinnvoller Weise wohl erst im Rahmen der Arbeiten für den dritten NFA-Wirksamkeitsbericht 2016-2019 vorgenommen werden.
Die bisherige Berechnungsmethode ist aus den oben erwähnten Gründen beizubehalten.
AG Die Einführung einer "neutralen Zone" wird vom Kanton Aargau entschieden abgelehnt. Er
wäre davon hauptsächlich betroffen. Aus Sicht des Kantons Aargau wäre es ungerechtfertigt,