Vorlagen
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 408Fedlex · Vorlage
Zusammenstellung der Fussnoten:
[1] Radionuklide, bei denen als Freigrenze die Werte für geringe Materialmengen
aus den IAEA BSS verwendet werden.
[2] Radionuklide, für welche der Beitrag von Tochternukliden zur Bestimmung des
LL-Werts (Spalte 9) berücksichtigt wurde. In der Tabelle auf Seite xx ist für jedes dieser Radionuklide das letzte Radionuklid der Zerfallskette angegeben, das zusammen mit der Mutter bei der Berechnung des LL-Werts berücksichtigt wurde.
[3] Abgeleitet aus der effektiven Dosis bei Immersion (Spalte 11).
[4] Abgeleitet aus der Hautdosis bei Immersion (Spalte 11).
[5] Bei Kr-88 wurden die Werte des Tochternuklids für Immersion angegeben
(Spalte 11).
[6] Der Wert h10 des Tochternuklids überschreitet 0,1 (mSv/h)/GBq in 1 m Abstand
(je nachdem Tochternuklid beachten! Spalte 13).
[7] Der Anteil H-3, HTO ist auch zu berücksichtigen.
[8] Für Kr-85 wurde LA so gewählt, dass die Dosisleistung in 10 cm Abstand bei
5 μSv/h liegt.
[9] In h10 ist die Spontanspaltung mitberücksichtigt. Der Anteil Spontanspaltung
stammt aus Tables of Isotopes (eighth edition, 1996, John Wiley & Sons) und aus der ENDF Datenbank des Brookhaven National Laboratory. Für die mittlere Anzahl Neutronen pro Spaltung und den Dosisfaktor wurden die Werte von Cf-252 übernommen. Nicht berücksichtigt ist der Photonenanteil bei der Kernspaltung und die Photonenemission der entstehenden Spaltprodukte.
.
Nuklidgemische
Bei Nuklidgemischen gilt für die Spalten 9, 11 und 12 die Summenregel:
Regel zur Überprüfung der Einhaltung von Aktivitätsgrenzwerten bei Nuklidgemischen. Dabei werden die verschiedenen Nuklide entsprechend ihrer Gefährdung gewichtet. Wenn die folgenden Ungleichungen erfüllt sind, so liegen die Gemische unter der Freigrenze bzw. unter dem Richtwert für die Oberflächenkontamination.
a1 a2 an
... 1
LL1 LL2 LLn
a1, a2, ...an : spezifische Aktivitäten der Nuklide 1, 2, ..., n in Bq/kg.
LL1, LL2, ...LLn : Freigrenzen der Nuklide 1, 2, ..., n in Bq/kg nach Anhang 3
Spalte 9.