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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Anhang 4 (Art. 73 Abs. 1, 74 Abs. 1 und 192 Abs. 3)

Dosisgrössen und Methode für die Ermittlung der Strahlendosis

1 Dosisgrössen

1.1 Dosis, Energiedosis D (absorbed dose)

Grundlegende Dosisgrösse, definiert durch die Beziehung

d D  dm

wobei d die mittlere Energie ist, die durch ionisierende Strahlung auf die Materie der Masse dm übertragen wird. Die SI-Einheit der Energiedosis ist das Joule durch Kilogramm (J/kg). Ihr besonderer Name ist das Gray (Gy).

1.2 Dosis, mittlere Energiedosis DT in einem Gewebe oder Organ T (mean ab-

sorbed dose in a tissue or organ)

Die Energiedosis DT, gemittelt über das Gewebe oder Organ T, die gegeben ist durch

 T DT  mT

wobei T die mittlere Energie ist, die die auf ein Gewebe oder Organ T übertragen wird, und mT die Masse dieses Gewebes oder Organs.

1.3 Dosis, Äquivalentdosis HT (equivalent dose)

Dosis in einem Gewebe oder Organ T gegeben durch:

HT = wR DT,R

R

wobei DT,R die mittlere Energiedosis durch die Strahlung R in einem Gewebe oder Organ T und wR der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da wR dimensionslos ist, ist die Einheit für die Äquivalentdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J/kg. Ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).

1.4 Strahlungs-Wichtungsfaktor

Strahlenart und Energiebereich Wichtungsfaktoren der Strahlung wR