Vorlage

Vernehmlassung 2014/46: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz

(Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 61a Absatz 2 der Bundesverfassung1,

beschliesst:

Art. 1 Zusammenarbeitsvereinbarung

1Der Bund kann mit den Kantonen zur Erfüllung der verfassungsmässigen Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Koordination im Bildungsbereich eine Vereinbarung abschliessen.

2Die Zusammenarbeit und die Koordination im Bildungsbereich sollen:

a. die hohe Qualität und die Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz fördern;

b. eine faktenbasierte und kohärente Bildungspolitik ermöglichen.

3Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt die Ziele und die Organisation der Zusammenarbeit sowie die Einrichtung und Führung gemeinsamer Institutionen.

4Die Kompetenz zum Abschluss der Zusammenarbeitsvereinbarung wird dem Bundesrat übertragen.

Art. 2 Vollzug

1Der Bundesrat vollzieht dieses Gesetz.

2Er erlässt die Ausführungsbestimmungen.

Art. 3 Referendum und Inkrafttreten

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

SR ..........

1 SR 101 2015–......