Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 61 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit Art. 187d des Landwirtschaftsgesetzes und dem Artikel 5 des revidierten Epidemiengesetzes, welches am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird der Bundesrat verpflichtet, unter Einbezug der Kantone und der Branchen ein Programm zur Erkennung und Überwachung von Antibiotikaresistenzen und der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes vorzulegen.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset, und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Johann Schneider-Ammann, beauftragten im Juli 2013 die zuständigen Bundesämter (BAG, BLV, BLW) eine Gesamtstrategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) zu erarbeiten, das BAFU ist als weiterer Projektpartner dabei. Die Erarbeitung dieser Gesamtstrategie ist Teil von Gesundheit 2020, die Gesamtprojektleitung obliegt dem BAG.
Das EDI und das WBF haben vom 15. Dezember 2014 bis am 15. März 2015 eine Anhörung zur Strategie StAR durchgeführt. Dabei ging es um die Strategie als Ganzes sowie die einzelnen vorgeschlagenen Ziele und Massnahmen. Der vorliegende Bericht fasst die
Ergebnisse der Anhörung zusammen.
2 Über diesen Bericht
Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, die im Rahmen der Anhörung 15. Dezember 2014 bis 15. März 2015 zu StAR eingegangen sind. Der Bericht fokussiert auf die inhaltlichen Aspekte, formale und rein redaktionelle Hinweise aus den Stellungnahmen sind nicht berücksichtigt.
Der Bericht stellt in erster Linie die zentralen Inhalte der Stellungnahmen dar. Detaillierte Argumentationen und Begründungen werden nur wiedergegeben, wo es für das Verständnis der zentralen Inhalte erforderlich erscheint. Dies ist angesichts der zahlreichen eingegangen Antworten im Sinne der Übersichtlichkeit notwendig. Auf der Homepage des BAG können alle Stellungnahmen eingesehen werden (http://www.bag.admin.ch/de/star).
Rechtschreib- und Grammatikfehler in den Originalzitaten wurden für diesen Bericht
korrigiert.