Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Als Folge davon hat der Bund die Massnahmen zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie erarbeitet.
3) Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie
Nachfolgend zitieren wir zwei Abschnitte aus dem Abschnitt 3.4. "Zielkonflikt zwischen Innovationsförderung und Produktmarktregulierung" der Publikation "Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie". Wir teilen den Inhalt der nachfolgenden Zitate, sind aber der Meinung, dass die Teilrevision gegen diese verstösst:
"Beim Patentschutz etwa gibt es ein Optimum zwischen einer sehr langen und umfassenden Ausgestaltung, welche die langfristigen Wachstumseffekte der Innovation betont, und einer sehr kurzen, engen Ausgestaltung, die vor allem auf einen intensiven Wettbewerb und auf niedrige Preise zielt. Die heute geltenden 20 Jahre, ergänzt um die Möglichkeit der Erteilung eines Schutzzertifikats, scheinen eine international akzeptierte und gesamtwirtschaftlich gute Lösung zu sein."
Die Wirtschaft teilt diese Auffassung. Der heutige Patent- und Unterlagenschutz entspricht in den Grundsätzen den Bedürfnissen der forschungsintensiven Industrien, auch wenn im Rahmen der gegenwärtigen HMG-Revision punktuell Verbesserungen namentlich für die Erforschung seltener Krankheiten, pädiatrische Anwendungen und neue Indikationen angezeigt sind. Wichtig ist aber auch der Zusammenhang zwischen dem Patentschutz und dem im Markt zu erzielenden Preis. Das Patent erteilt ein zeitlich befristetes Exklusivrecht für die Vermarktung eines Produkts. Bei den Arzneimitteln ist dieses Recht durch die Preisgestaltung in der Spezialitätenliste (SL) zusätzlich eingeschränkt. Entspricht der SL-Preis nicht mehr ungefähr dem Preis des Patentinhabers in einem freien Markt, so ist der Wert des Patents - und damit die Abgeltung der dahinterstehenden Forschungsaufwendungen - für die Firma vermindert. Im Extremfall, wenn also das Originalprodukt nur noch den Preis eines Nachahmerprodukts eines anderen Wirkstoffs im gleichen Indikationsgebiet bekommt, ist das Patent für die Firma praktisch wertlos. Ein Patentschutz hat also nur dann eine innovationsfördernde Wirkung, wenn er das Recht auf einen angemessenen Preis beinhaltet. Dieses Recht wird aus Sicht der Wirtschaft bei der vorliegenden Teilrevision zu stark beschnitten.
"Was die Produktmarktregulierung betrifft, regeln sämtliche Staaten den Marktzutritt für biomedizinische Produkte und Verfahren, beispielsweise für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sie lehnen sich an die sogenannten ICH-Guidelines an(,) (und) berücksichtigen bei der Regulierung nationale Gegebenheiten. Vor diesem Hintergrund ist ein effektives und effizientes Marktzulassungs- und Marktüberwachungssystem für die Patientinnen und Patienten ein Garant dafür, dass qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Produkte und Verfahren auf den Markt kommen. Dies dient den Anbietern in zweierlei Hinsicht: Zum einen handelt es sich um ein staatliches Qualitätsmerkmal, zum anderen ist die nationale Anerkennung auch für die Exportfähigkeit von neuen Produkten ein Vorteil."
Auch der obige Abschnitt ist für die Wirtschaft zentral, denn wir plädieren nachdrücklich für die Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten. Aus diesem Grund lehnen wir es ab, bei der Preisgestaltung einseitig auf den Auslandspreisvergleich abzustützen. Der Auslandspreisvergleich importiert im Grunde genommen ausländische Regulierungen und deren Währungen. In keinem der Vergleichsländer ist die Bedeutung der Pharmaindustrie nur annähernd so hoch wie in der Schweiz. Betrachtet man die umsatzstärksten Unternehmen, so sind lediglich Frankreich (eine Firma) und Grossbritannien (zwei Firmen) bei den zehn umsatzstärksten Firmen vertreten. Bei den 25 umsatzstärksten Firmen sind zusätzlich nur noch eine Firma aus Dänemark und drei aus Deutschland dabei. Zudem ist die Schweiz von den Vergleichsländern am wohlhabendsten. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass gewisse ausländische Behörden die Schweizer Medi-