Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten

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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»

 Die Kantone sollen sich verpflichten, die Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden im Bereich E-Government zu regeln und zu strukturieren.

2b  Die E-Government-Verantwortlichen der Kantone sind sowohl

operativ als auch strategisch nahe am Thema und fördern die Verankerung der Vereinbarung und die Umsetzung von Vorhaben in den Kantonen und Gemeinden. Ihre Position ist wesentlich stärker in den Entscheidungsprozessen von E-

Government Schweiz zu berücksichtigen.

1d Rolle der Bundesverwaltung:

 Die Bundesverwaltung ernennt einen E-Government-Verantwortlichen, analog den Kantonen. Dieser ist Anlaufstelle und Bezugspunkt für die Kantone.

 Die Bundesverwaltung erstellt, analog den Kantonen, auf der Grundlage von E-Government Schweiz eine eigene E-

Government-Strategie mit Umsetzungsplan und Projektportfolio.

4.1 Projekte und Betriebsorganisation

 E-Government Schweiz führt ein Projektportfolio. Das Projektportfolio löst den „Katalog priorisierter Vorhaben“ und den Aktionsplan“ ab.

Als Basis für das Projektportfolio dient der „Katalog priorisierter Vorhaben“. Die Projekte, welche in das Projektportfolio übernommen werden, sind jedoch auf deren strategische Bedeutung und auch auf die Umsetzbarkeit und Erfolgschancen zu prüfen.

 Sämtliche Projekte fundieren auf der Grundlage der (wie oben 4d ausgeführt) konkretisierten strategischen Stossrichtungen und

weisen klar messbare Ziele und Erfolgskriterien auf. Grundlagen für den Erfolgsnachweis sind ebenfalls im Projekt formuliert.

 Das Projektportfolio ist Basis für den zu erstellenden Finanzplan und stellt eine langfristige und auch nach aussen trans-3d

parente Finanzierung sicher.

 Der Zugang zu Projektinformationen und –dokumentationen sowie zu Kontaktpersonen ist für Interessierte systematisch 1a

sicherzustellen.

 Projekte werden nur im Portfolio aufgenommen, wenn auch deren Finanzierung und die spätere Betriebsorganisation zu 4d

Beginn des Projekts geregelt sind.

Kt. SG 6e Innert einer kurzen Zeit hat das ISB und die Geschäftsstelle einiges

erreicht. Es gilt nun, auf diesem Modell aufzubauen und punktuell Verbesserungen vorzunehmen. Die künftige Strategie muss klar durch die drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinden unterstützt werden.

1f Auch die Politik sowie die Wirtschaft werden künftig (noch) stärker

gefordert sein.

Gesamtheitliche, integrierte Lösungen sind sicher anstrebenswert. Der föderale Aspekt, auch mit den Möglichkeiten bez. Ressourcen (inkl. finanzieller), ist zwingend zu berücksichtigen.

5b Eine Herausforderung, auch rechtlicher Natur, wird sicher der Daten-

schutz sein. Speziell wenn es um zentrale Personenidentifikationen geht.

4e E-Government fordert von allen Beteiligten nicht unerhebliche Res-

sourcen, darum muss dies in einem Gesamtportfolio aller gemeinsam

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