Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»
Nicht thematisch zugeordnet (6)
a) Bemerkungen zum Vorgehen, zum Fragebogen
b) Beibehaltung des konventionellen Weges wichtig
c) Bezug auf andere Stellungnahmen
d) Inhaltliche Bemerkungen zum Fragebogen
e) Sonstiges
8.2 Bemerkungen zu Fragen Kapitel 9.8: Schlussbemerkungen
Im Kapitel 9.8 Schlussbemerkungen wurden die Teilnehmenden der Anhörung zur Beantwortung der folgenden Frage eingeladen: „Haben Sie noch weitere Bemerkungen oder spezifische Anliegen?“
In den untenstehenden Tabellen sind alle Bemerkungen die im Kapitel 9.8. der Anhörung eingegeben wurden aufgeführt. In der zweiten Spalte sind die Aussagen den jeweiligen Kategorien, bzw. Anliegen zugeordnet.
8.2.1 Bundesstellen
ESTV 4a Besonders im Bereich IAM wäre eine verstärkte Koordination nützlich, um die Huhn-Ei-Problematik zu durchbrechen.
BLV 6a Der Fragebogen scheint aus unserer Sicht etwas abstrakt aufgebaut zu sein. Daher war es schwierig, die Antworten präzise zuzuordnen. BAG GP 1.1 E-Government ist aus unserer Sicht nicht primär ein juristisches Problem sondern es muss organisatorisch angegangen werden. Wir bereits erwähnt spielt dabei der Projektleiter eine entscheidende Rolle, meist haben die eingesetzten „Miliz-Projektleiter“ ein grosses fachliches Know-how, was den Inhalt des Gesetztes betrifft, von Projektleitung, Prozessen und E-Governement fehlt aber das Wissen meist. Es werden dann externe Projektleiter angestellt, ausserhalb der Verwaltung, denen aber meist das Wissen über die Verwaltung fehlt und bei denen E-Government auch nicht ein Teil des Auftrages ist.
BAG 6a Der Punkt „gemeinsame Definition von zwingend durch das Gemein-ISBO wesen bereitzustellende Dienste“ ist nicht klar. Wie soll eine ‚gemeinsame‘ Definition funktionieren? Wer trägt die Verantwortung?
BK 6 Die BK verweist dazu auf die schriftliche Stellungnahme
ASTRA 4a Was uns fehlt, sind Aussagen zu den Kosten, zum Budget sowie Abt. Dir. Preispläne für die Wirtschaft und Bevölkerung. Die Wirtschaftlichkeit Geschäfte ist zwingend in den Vordergrund zu stellen. Auch muss der konventionelle Zugang zu den Behörden noch möglich und gewährleistet sein.
Fedpol Einige uns wichtig erscheinende Gedanken haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Die im Bericht in Abschnitt 2.4 gemachten Aussagen erachten wir als sehr wichtig für die Definition des weiteren Vorgehens. Diese Aussagen müssen sehr kritisch betrachtet werden. Falls zu wenige E-Gov-Dienste angeboten werden und als einziger Grund die fehlenden Ressourcen für deren Implementierung genannt werden, erwachsen
22/62 Anhörung_E-Government_Schweiz_ab2016_Bericht.docx