Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten

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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»

Nicht jeder/jede ist gewillt oder in der Lage, die Möglichkeiten von eGov zu nutzen.

8.2.2 Kantone

Kt. TG 4b E-Government sollte realisiert und theoretisiert werden. Nicht alle an-

gedachten Projekte erreichen die notwendige Quantität. Eine Pilot-Infrastruktur, die zur Umsetzungen von einzelnen Projekten dient,

könnte helfen Erfahrungen für Gemeinde, Kantone aber auch IT Lieferanten zu schaffen.

Kt. BE 1a Die Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen soll u.E. gefördert wer-14 den. Zum Beispiel könnten Lizenzierungsmodelle erarbeitet werden,

welche es erlauben, von Lösungen zu profitieren, welche andernorts bereits im Einsatz sind oder es werden gemeinsam Lösungen umgesetzt. Das Projekt Landkarte ist in diesem Zusammenhang zentral, 4c um einen Überblick zu verschaffen. Eine Konsolidierung von Regis-

tern und eine Vorgabe von Standards für die Interoperabilität sind wichtige Voraussetzungen dafür. Da viele klassische Schaltergeschäfte auf der untersten föderalen Ebene angesiedelt sind, sollten insbesondere auch die Gemeinden stärker in die Umsetzung einbe-1d zogen werden. Wir stimmen mit der Stellungnahme der FG E-

Government überein, dass eine Einbindung der Gemeinden über Rahmenvereinbarungen zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen muss, sind zusätzlich aber der Meinung, dass die Zusammenarbeit nicht an den Kantonsgrenzen enden muss.

Kt. SO 6a Die in den vorhergehenden Dokumenten beschriebene Einschätzung

der Situation durch E-Government Schweiz entspricht weitgehend auch unserer Auffassung. Grundsätzlich unterstützen wir die Rahmenvereinbarung als Form der Regelung und begrüssen die Anstrengungen von E-Government Schweiz für Verbesserungen.

Der Kanton Solothurn hat sich im Rahmen der Fachgruppe E-

Government SSK bereits zu gewünschten Veränderungs- und Optimierungsmassnahmen geäussert. Wir teilen die Stellungnahme der Fachgruppe voll und ganz, nutzen aber hier die zusätzliche Gelegenheit, auf besonders wichtige Aspekte nochmals kurz einzutreten.

4d Rahmenvereinbarung und Strategieumsetzung:

 Die Strategie sollte sich auf weniger, dafür konkretere Zielsetzungen konzentrieren.

3d  Der Strategie folgt ein Umsetzungsplan (Projektportfolio), wel-

che als rollender Mehrjahresplan konzipiert ist und auch die Grundlage für eine kontinuierliche, mehrjährige Finanzierungsplanung ist.

3d  Der Finanzierungsplan wird jeweils für vier Jahre festgelegt

und jährlich überprüft.

2a Steuerung und Führung:

 Die politische Steuerung muss gestärkt werden. Die Organisationsstruktur muss daraufhin verbessert werden. Die Entscheidungen der strategischen Organe dürfen nicht durch operative Aufgaben und Geschäfte überlagert werden.

2b  Die strategische Rolle der Kantone als Hauptakteure und Bin-

deglieder zu den Gemeinden soll verstärkt werden. Die kantonalen Fachdirektorenkonferenzen sollten in die strategischen Entscheidungsprozesse stärker eingebunden werden.

1d Rolle der Kantone:

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