Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten
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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»
dieser übergeordneten Strategie, namentlich etwa zu E-Democracy, E-Participation, E-Economy, E-Commerce, eHealth und besonders auch zur Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken. Der Zusammenhang und das Verhältnis von E-Government zu diesem wichtigen Umfeld werden in den Anhörungsunterlagen nicht aufgezeigt und thematisiert.
2. Von einem E-Government-Gesetz, mit dem als Chance endlich Klarheit im Bereich Recht geschaffen werden könnte, ist im Szenario „Alles“ die Rede. Der Regelungsbedarf auf Verfassungsstufe wird aber überhaupt nicht erwähnt (siehe etwa Gutachten des BJ zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich Nationaler E-Government-Infrastrukturen oder hängige verfassungsrechtliche Abklärungen zu einem universellen Personenidentifikator).
Unter diesen grundsätzlichen Vorbehalten habe ich den beiliegenden Fragebogen trotzdem ausgefüllt. Zudem stelle ich Ihnen den von der zuständigen Abteilung des ISC-EJPD beantworteten Fragebogen zu.
Die Bezeichnung bzw. den Titel der beschriebenen Szenarien (Nichts, Gleich, Wenig, Mehr, Alles) finden wir nicht überzeugend. Die Titel müssten u.E. klarer beschrieben werden. Zudem sollten u.E. die Chancen und Risiken der verschiedenen Szenarien übersichtlicher darstellt werden (z.B. in Form einer Tabelle / links die Chancen und rechts die Risiken).
Ämterkonsultationsantworten anderer Verwaltungseinheiten unseres Departements bleiben vorbehalten.
8.3.10 Stellungnahme BSV
1c Grundsätzlich vertreten wir die Ansicht, dass das E-Government in der Schweiz weiterentwickelt werden soll. Hingegen lehnen wir eine zentralistische Ausgestaltung dieses Prozesses ab: Weder ist ein enges Korsett entsprechender Vorgaben noch eine zentrale Infrastruktur für die Weiterentwicklung realistisch und zielführend. Dieserart zentral gesteuerte Prozesse bergen die Gefahr, zu wenig flexibel auf unterschiedliche gelagerte Bedürfnisse von Behörden und Bürgern reagieren zu können und interessante Initiativen und Entwicklungen zu blockieren. Wir sind deshalb dafür, E-Government in der Schweiz in kleinen, realistischen und überschaubaren Schritten in der Verantwortung der jeweiligen Akteure weiter zu entwickeln und den Prozess über Empfehlungen zu koordinieren.
5b Bedeutende rechtliche Fragen stellen sich bei der Schaffung eines universellen Personenidentifikators. Bereits heute sind wir mit dem Problem konfrontiert,
dass die AHV-Nummer zu diesem Zweck ohne gesetzliche Grundlage ausserhalb der Sozialversicherungen verwendet wird. Die Einführung eines universellen Personenidentifikators wirft zudem wichtige datenschutzrechtliche Frage auf, welche heute nicht geklärt sind.
3a Schliesslich vermissen wir im Bericht Aussagen zu den zu erwartenden Kosten, die die propagierten Entwicklungsmassnahmen mit sich bringen sowie zur entsprechenden Finanzierung. Insbesondere befürchten wir, dass Massnahmen
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