Rapport sur les résultats

Consultation 2014/86: Collaboration en matière de cyberadministration en Suisse à partir de 2016 · 64 pages

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Rapport d'audition concernant la cyberadministration en Suisse dès 2016

Der Steuerungsausschuss kann seine Verantwortung für die Umsetzung der E-Gov-Strategie nur beschränkt wahrnehmen. Er wird von der Geschäftsstelle zu stark mit operativen Anliegen befasst. Es gibt kein auf die Bedürfnisse der politisch Verantwortlichen zugeschnittenes, aussagekräftiges Managementsystem mit Zielen, Meilensteinen, Kennzahlen etc. Das von der Geschäftsstelle betriebene Monitoring der Strategieumsetzung ist zu wenig aussagekräftig.

b. Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle E-Government ist die Stabsstelle des Steuerungsausschusses. Sie ist gemäss heutiger Rahmenvereinbarung zuständig für die Vorbereitung der Sitzungen und sie überwacht die Umsetzung der Entscheide, erarbeitet den Aktionsplan, unterstützt die ffO, besorgt die Information und Kommunikation und das Controlling der Umsetzung der Strategie. Wir nehmen die Geschäftsstelle als auch international gut vernetzt wahr. Sie organisiert den Erfahrungsaustausch auf eine nützliche Art und Weise. Die Geschäftsstelle bemüht sich, neue Trends (Open Data, E-Partizipation, Cloud Computing) aufzunehmen. Die zielstrebige Realisierung der priorisierten Vorhaben sollte hinter diesen Bemühungen aber nicht zurückstehen. In Zukunft sollte sich die Geschäftsstelle vermehrt auf die Kernaufgaben und die Erreichung der vom Bundesrat vorgegebenen Ziele konzentrieren.

c. Betrieb von Leistungen

Die BK betreibt ch.ch und hat hier Kompetenzen in der Behördenkommunikation aufgebaut. ch.ch ist das Ergebnis des Vorhabens „Zugang zu Leistungen“. Nach Meinung der BK ist das Portal ein Grund dafür, weshalb die Schweiz in internationalen E-Government-Vergleichen einigermassen gut abschneidet.

Das neue ch.ch hat bei den Usern grossen Erfolg - die Nutzung ist annähernd so gross wie jene von admin.ch. ch.ch wird jedoch in der E-Government-Community nicht als notwendiger Teil von E-Government Schweiz wahrgenommen. Die BK hat per Ende 2011 zwei weitere Vorhaben – einheitliches Inventar und Referenzdatenbank öffentlicher Leistungen sowie Verzeichnisdienst der

Schweizer Behörden – abgeschlossen und den Betrieb ans SECO übergeben. Diese Übergabe erwies sich insofern als schwierig, als das SECO bereits an anderen Konzepten für Reference E-Gov arbeitete, statt die von der BK erarbeiteten Ergebnisse in Betrieb zu nehmen und planmässig weiter zu entwickeln.

d. Kantone

Weil die BK ch.ch betreibt, messen einzelne Kantone – fälschlicherweise – der BK eine Schlüsselrolle beim Aufbau der Basisdienste von E-Government zu und machen sie ein Stück weit verantwortlich für die als dürftig wahrgenommenen Ergebnisse der bisherigen E-Government-Anstrengungen.

6a Der Bericht „E-Government Schweiz“ liefert eine Auslegeordnung von möglichen Visionen, Zielen, Prinzipien, Szenarien und Massnamen. Er enthält interessante Vorschläge, erscheint aber bezüglich Vision, Ziele, Grundsätze und Massnahmen als unverbindlich, abstrakt, nicht messbar und wenig zielgerichtet. Es fehlt die konzeptionelle Verankerung, obwohl das Fundament dafür mit dem Konzept „Vernetzte Verwaltung“ geschaffen worden ist. Die Empfehlungen der OECD für digitale Strategien, die unter anderem auch an dem OECD-Treffen der E-Government-Leaders im Herbst 2013 in Bern diskutiert wurden, sind im Bericht nicht reflektiert. Insbesondere fehlt es auch an einer Orientierung an den Bedürfnissen der Userinnen und User, die letztendlich als Steuerzahlende, als Bürgerinnen und Bürger und als Unternehmerinnen und Unternehmer mit Rechten und Pflichten von E-Government profitieren sollten. Es fragt sich, ob die Vorschlägen Grundlage für eine erneuerte Strategie sein können, die gegenüber der geltenden Strategie einen Mehrwert bringt. Die geltende Strategie des Bundesrates ist nicht befristet, und die Ziele des Bundesrates sind nach wie vor gültig und klar. Das Defizit besteht aus Sicht der BK nicht in mangeln-

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