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Vernehmlassung 2015/10: 13.418/13.419/13.420/13.421/13.422 n Pa.Iv. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren · 2 Seiten

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Bundesbeschluss Vorentwurf 1 über die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern in eingetragener Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert:

Art. 38 Abs. 1 und 2

1Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat, Eintragung der Partnerschaft und Adoption. Er regelt zudem den Verlust des Schweizer Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie die Wiedereinbürgerung.

2Er legt Grundsätze fest über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung.

II

Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.

Minderheit (Amaudruz, Brand, Fehr Hans, Graber Jean-Pierre, Joder, Pantani, Pfister Gerhard, Rutz Gregor)

Nichteintreten

1 BBl 2015 ...

2 BBl 2015 ...

3 SR 101 2015–......