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Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 44 Seiten
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Anhang 2 (Art. 9 Abs. 3)
Dienstleistungen
Dienstleistungen im Staatsvertragsbereich
Als Dienstleistungen im Staatsvertragsbereich gelten die nachfolgend aufgeführten Leistungen:
Zentrale
Produkteklassifikation (prov. CPC) Referenz-Nr.
1. Instandhaltung und Reparatur 6112, 6122, 633, 886
2. Hotellerie- und andere ähnliche Beherbergungs- 641
dienstleistungen
3. Restauration und Verkauf von an Ort zu konsumierenden 642, 643
Getränken
4. Landverkehr einschliesslich Geldtransport und 712 (ausser 71235),
Kurierdienste, ohne Postverkehr 7512, 87304
5. Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne 73 (ausser 7321)
Postverkehr
6. Postbeförderung im Landverkehr (ohne Eisenbahnver- 71235, 7321
kehr) sowie Luftpostbeförderung
7. Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseorganisatoren 7471
8. Fernmeldewesen752
9. Versicherungsdienstleistungen; Bankdienstleistungen 811, 812, 814
und Wertpapiergeschäfte ohne Verträge über Finanz-
dienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe,
Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren
oder anderen Finanzinstrumenten sowie Dienstleistun-
gen der Zentralbanken
10. Dienstleistungen von Immobilienmaklern auf Honorar-822
oder Vertragsbasis
11. Miet- oder Leasingdienstleistungen von Maschinen und 83106-83109
Ausrüstung, ohne Führer
12. Miet- oder Leasingdienstleistungen von Gebrauchsgütern Teil von 832
13. Datenverarbeitung und verbundene Dienstleistungen84