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Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 44 Seiten

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Anhang 2 (Art. 9 Abs. 3)

Dienstleistungen

Dienstleistungen im Staatsvertragsbereich

Als Dienstleistungen im Staatsvertragsbereich gelten die nachfolgend aufgeführten Leistungen:

Zentrale

Produkteklassifikation (prov. CPC) Referenz-Nr.

1. Instandhaltung und Reparatur 6112, 6122, 633, 886

2. Hotellerie- und andere ähnliche Beherbergungs- 641

dienstleistungen

3. Restauration und Verkauf von an Ort zu konsumierenden 642, 643

Getränken

4. Landverkehr einschliesslich Geldtransport und 712 (ausser 71235),

Kurierdienste, ohne Postverkehr 7512, 87304

5. Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne 73 (ausser 7321)

Postverkehr

6. Postbeförderung im Landverkehr (ohne Eisenbahnver- 71235, 7321

kehr) sowie Luftpostbeförderung

7. Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseorganisatoren 7471

8. Fernmeldewesen752

9. Versicherungsdienstleistungen; Bankdienstleistungen 811, 812, 814

und Wertpapiergeschäfte ohne Verträge über Finanz-

dienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe,

Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren

oder anderen Finanzinstrumenten sowie Dienstleistun-

gen der Zentralbanken

10. Dienstleistungen von Immobilienmaklern auf Honorar-822

oder Vertragsbasis

11. Miet- oder Leasingdienstleistungen von Maschinen und 83106-83109

Ausrüstung, ohne Führer

12. Miet- oder Leasingdienstleistungen von Gebrauchsgütern Teil von 832

13. Datenverarbeitung und verbundene Dienstleistungen84