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Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 44 Seiten
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Zoll-Klassifikationsliste (NRZZ) Referenz-Nr.
61. Automobile, Traktoren, Motorräder, Fahrräder und andere Kapitel 87
Landfahrzeuge; Teile und Zubehör dazu
Ausgenommen:
87.05: Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (z. B.
Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen,
Betonmischwagen, Strassenkehrwagen, Strassen-
sprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Rönt-
genanlagen) usw.
87.08: Teile und Zubehör für Automobile der Nummer
87.01 bis 87.05 usw.
87.10: Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende
gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen,
Teile davon usw.
62. Wasserfahrzeuge Kapitel 89
63. Optische, fotografische und kinematografische Instrumente, Kapitel 90
Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstru-
mente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische
Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für
diese Instrumente, Apparate und Geräte
Ausgenommen:
90.14: Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse
usw.
90.15: Instrumente, Apparate und Geräte für Geodäsie,
Topografie usw.
90.27: Instrumente, Apparate und Geräte für physikali-
sche oder chemische Untersuchungen usw.
90.30: Oszilloskope usw.
64. Uhrmacherwaren Kapitel 91
65. Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente Kapitel 92
66. Möbel; medizinisch-chirurgisches Mobiliar; Bettzeug und Kapitel 94
dergleichen; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt
noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder und
ähnliche Waren; vorgefertigte Gebäude
67. Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Kapitel 95
Teile und Zubehör davon
68. Verschiedene Waren Kapitel 96
69. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten Kapitel 97