Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 98 Seiten
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diesem Zweck wird das BöB sprachlich überarbeitet und modern strukturiert. Dabei sollen neue Begriffsdefinitionen eingeführt und diverse bisher auf Verordnungsstufe geregelte Bestimmungen, wie diejenigen betreffend «übrige Beschaffungen», ins Gesetz integriert werden. Die materiellen Änderungen betreffen im Wesentlichen Unterstellungsfragen, neue Beschaffungsinstrumente und Folgebeschaffungen, aber auch die Themen Verhandlungen und Rechtsschutz. Letzterer soll ausgebaut werden, was jedoch keine Auswirkungen auf die für die öffentlichen Ausschreibungen massgeblichen Schwellenwerte hat. Diese werden beibehalten.
In Anlehnung an die kantonale Regelung unterscheidet das Gesetz neu zwischen dem sogenannten Staatsvertragsbereich, d. h. öffentlichen Aufträgen, die internationalen Vereinbarungen unterstehen, und dem Nicht-Staatsvertragsbereich, d. h. öffentlichen Aufträgen, die das internationale Recht nicht erfasst (sogenannter Binnenmarkt).
Volkswirtschaftliche Bedeutung der vorliegenden Revision
Die Gesamtsumme von Zahlungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der Schweiz beträgt zurzeit schätzungsweise 40 Milliarden Franken jährlich. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2013 Güter und Dienstleistungen im Wert von 5.3 Milliarden Franken.
Gemäss Schätzungen der WTO hat die Revision des GPA insgesamt einen erweiterten Marktzugang im Wert von 80 Milliarden US-Dollar pro Jahr zur Folge. Auch in der Schweiz führt die Anwendung der GPA-Regeln zu mehr Wettbewerb unter den Anbieterinnen. Öffentliche Auftraggeberinnen haben eine noch grössere Auswahl an Angeboten und können sich für dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis entscheiden. Dies kann die Kosten bei der öffentlichen Hand reduzieren. Die verbesserte Orientierungssicherheit lässt auch bei den Anbieterinnen ein gewisses Sparpotenzial entstehen. Gleichzeitig wird ihnen infolge der Erweiterung des Geltungsbereichs des GPA und dessen Umsetzung im nationalen Recht der Marktzugang in den Mitgliedstaaten erleichtert.