Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/12: Änderung der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen · 6 Seiten

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rend viele ländliche Regionen aus dem Anwendungsgebiet fallen. Laut SAB ist insbesondere erstaunlich, dass die finanzstarke Gemeinde Brig zu den Anwendungsgebieten gehören soll, während die benachbarte finanzschwache Gemeinde Visp ausgeklammert wird. SAB fragt weiter, warum im Berner Oberland die Gemeinde Spiez oder im Kanton UR die Gemeinden der Reussebene nicht zu den Anwendungsgebieten gehören. SBV schliesst sich der Stellungnahme der SAB an.

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