Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/12: Änderung der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen · 6 Seiten
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1 Einleitung
Gestützt auf die Resultate der externen Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober 2013 das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Reform der Steuererleichterungen vorzubereiten. Die Reform soll drei hauptsächliche Stossrichtungen beinhalten: a) die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze; b) die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik und c) technische Änderungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.
Die Verordnung des Bundesrates über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (SR 901.022, nachfolgend BR-Verordnung) hält die Grundsätze für die Definition der Anwendungsgebiete fest und delegiert die Kompetenz zu deren Festlegung an das WBF. Das WBF hat die Anwendungsgebiete nach den neuen Grundsätzen der BR-Verordnung überprüft und die Liste der Gemeinden angepasst.
Das WBF hat am 1. April 2015, parallel zur Eröffnung der Vernehmlassung zur BR-
verordnung, die Anhörung zur Totalrevision der Verordnung des WBF über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen1 (SR 901.022.1, nachfolgend WBF-Verordnung zum Perimeter) eröffnet.
Die Anhörungsteilnehmenden wurden gebeten, die Liste der Gemeinden zu überprüfen. Allfällige Kommentare zu den Grundsätzen, einschliesslich des Grundperimeters oder der Variantenwahl zur Festlegung der Anwendungsgebiete waren in der Stellungnahme zur Vernehmlassung einzubringen.
Die Anhörung dauerte bis am 8. Juli 2015.
2 Teilnahme am Anhörungsverfahren
Zur Anhörung wurden die Regierungen der 26 Kantone eingeladen. Die Anhörungsunterlagen waren auf dem Portal der Schweizer Bundesverwaltung und des SECO öffentlich zugänglich. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO trafen 21 Stellungnahmen ein, davon 17 von eingeladenen Adressaten.
Neben den eingeladenen Teilnehmern haben sich auch weitere interessierte Kreise zur Anhörungsvorlage geäussert: Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), Schweizerische Bauernverband (SBV) und Schweizerische Volkspartei (SVP).
Anhörungsadressaten und eingegangene Stellungnahmen:
Einladung zur Eingegangene Stellungnahme Stellungnahmen Kantone 2617
Weitere interessierten Kreise 04
Total 2621
Das Verzeichnis der Anhörungsteilnehmenden befindet sich im Anhang.
Der Ergebnisbericht informiert über alle eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte wertungsfrei zusammen (Art. 20 Abs. 1 VIV2). Das WBF wird die Änderungsanträge der
1 Neuer Titel: Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden.
2 Vernehmlassungsverordnung, SR 172.061.1 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.1255876 3/6