Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/12: Änderung der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen · 6 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Kantone betreffend ihren jeweiligen Gemeinden unter Beachtung der Grundsätze der BR-Verordnung prüfen und soweit möglich berücksichtigen.
3 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Die Liste der Anwendungsgebiete wird von den Anhörungsteilnehmenden weitgehend begrüsst. 10 der insgesamt 21 Teilnehmer nehmen den Anhörungsentwurf zur Kenntnis. 6 Teilnehmer äussern Änderungsanträge. Weitere 5 Teilnehmer lehnen die Anhörungsvorlage ab.
10 Teilnehmer (BE, BS, BL, GE, GL, LU, SG, UR, VD und ZH) nehmen die Anhörungsvorlage zur Kenntnis. UR unterstützt die neue Liste der Anwendungsgebiete, wonach künftig neun Gemeinden und nicht mehr das ganze Kantonsgebiet zum Anwendungsgebiet gehören. GE stellt mit Befriedigung fest, dass das Genferseegebiet keine Anwendungsgebiete umfasst und somit Wettbewerbsverzerrungen innerhalb desselben Wirtschaftsraums vermieden werden können.
6 Teilnehmer (AG, AI, JU, NE, SH und TI) äussern Änderungsanträge:
AG stellt die Einteilung von Menziken als weiteres Zentrum im ländlichen Raum in Frage. Diese Einteilung führe dazu, dass Menziken für die Festlegung der Anwendungsgebiete nur bei Variante 4 berücksichtigt wird. Die Gemeinden Menziken und Reinach sollten zusammen ein ländliches Zentrum bilden, das bei beiden Varianten für die Festlegung der Anwendungsgebiete berücksichtigt wird.
AI fragt, warum der Bezirk Oberegg nicht zum Grundperimeter und der Bezirk Appenzell nicht zu den Anwendungsgebieten gehört.
JU beantragt, die Gemeinden Saignelégier und Le Noirmont, welche neu zu den kantonalen Arbeitsplatzgebieten gehören sollen, anstelle der Gemeinde Muriaux in den Kreis der Anwendungsgebiete aufzunehmen.
NE erachtet es als widersprüchlich, dass La Chaux-de-Fonds, nicht aber Le Locle zu den Anwendungsgebieten gehört, da diese beiden Zentren zusammen die Agglomeration der Montagnes neuchâteloises bilden.
SH beantragt neben den Gemeinden Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen und Thayngen, die Bestandteil des Grundperimeters bilden, auch die Gemeinden Merishauen, Löhningen, Siblingen, Neuenkirch, Hallau, Oberhallau, Wilchingen, Trasadingen, Stein am Rhein, Ramsen in den Grundperimeter aufzunehmen.
Für TI ist unannehmbar, dass die Gemeinden Arbedo-Castione, Camorino und Giubiasco bei Variante 4 nicht zu den Anwendungsgebieten gehören. Dieser Ausschluss würde im Raum Bellinzona (TI) - Mesolcina (GR) zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen.
5 Teilnehmer (GR, HKGR, SAB, SBV und SVP) lehnen die Anhörungsvorlage ab.
Für 2 Teilnehmer (GR und HKGR) führt die vorgeschlagene Liste der Gemeinden zu unannehmbaren Wettbewerbsverzerrungen innerhalb desselben funktionalen Raums und benachteiligt GR im interkantonalen Standortwettbewerb gegenüber den Kantonen SG und TI. Sie beantragen deshalb, die Weiterführung der bisherigen Anwendungsgebiete. Sollte an der Anpassung festgehalten werden, sind neben Roveredo sämtliche Gemeinden der Mesolcina sowie das vordere Prättigau in den Kreis der Anwendungsgebiete aufzunehmen.
3 Teilnehmer (SAB, SBV und SVP) erachten die Auswahl der förderberechtigten Gemeinden teilweise als willkürlich und kaum nachvollziehbar. Für die SVP ist grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb Gemeinden im Mittelland, teilweise in unmittelbarer Nähe zu städtischen Agglomerationen, zu den Anwendungsgebieten gehören, wäh-
644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.1255876 4/6