Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten

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erwünscht.

Das Anliegen ist auch mit Blick auf eine patientenzentrierte und interprofessionelle Gesundheitsversorgung berechtigt. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stärkt die Position der Pflege. Insbesondere die Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination in komplexen Pflegesituationen werden in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Indem man den Pflegefachpersonen die Verantwortung für diese Leistungen auch gesetzlich zugesteht, können andere Leistungserbringer in der Grundversorgung entlastet werden. Die diplomierten Pflegefachpersonen verfügen über die nötigen Kompetenzen, um die betreffenden Leistungen ohne ärztliche Anordnung zu erbringen. Es sind entweder Leistungen, die zum Kern des Pflegeberufs gehören (Grundpflege) oder Leistungen, die faktisch bereits heute eigenständig von den Pflegefachpersonen wahrgenommen werden. Es geht bei der Initiative nicht um die Frage der Advanced Nursing Practice und der damit verbundenen Übernahme von neuen Kompetenzen durch Pflegefachpersonen.

Ungeklärt bleibt die Rolle der Medizinischen Praxisassistentinnen. Durch die Aufwertung des Berufs der diplomierten Pflegefachperson besteht ein weiteres Mal die Gefahr, dass der Beruf der medizinischen Praxisassistentin unattraktiver wird und die Ärztinnen und Ärzte weniger Nachwuchs rekrutieren können.

Es besteht zwar die Befürchtung, die Neuregelung werde zu einer Mengenausweitung und damit zu einer Kostensteigerung führen, weil die Pflegefachpersonen Leistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen können. Insbesondere gewinnorientierte Spitexorganisationen würden ihre Abläufe und Tätigkeiten in Zukunft wohl entsprechend ausrichten. Die bestehenden Pflegetarife sind aber im Vergleich mit anderen Branchen bescheiden, was eine hemmende Wirkung für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit haben dürfte. Der Kanton hat zudem die Möglichkeit, im Pflegetarifbereich gestaltend einzugreifen. Wir teilen deshalb diese Befürchtung der Mengenausweitung für den Kanton Nidwalden nicht.

Durch die Stärkung der Berufsrolle und die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege dürften Ansprüche in Bezug auf eine bessere Entlöhnung erhoben werden. Je mehr die Pflegefachpersonen mit Ausbildung auf der Tertiärstufe zur Aufrechterhaltung einer qualitativ hochstehenden Versorgung benötigt werden, desto eher ist davon auszugehen, dass sie den Anspruch auf eine ihrer Ausbildung entsprechenden Entschädigung durchsetzen können, mit den entsprechenden Kostenfolgen für Versicherer, Versicherte und Kantone.

Diese Einschätzung ist nicht unplausibel. Andererseits werden Lohnforderungen im Allgemeinen dann laut, wenn die Fachpersonen entweder neue Aufgaben und eine grössere Verantwortung übernehmen oder wenn der Lohn nicht der Ausbildung und den Tätigkeiten entspricht. Im ersten Fall müsste also erst ausgewiesen werden, dass die Pflegefachpersonen tatsächlich neue Kompetenzen und Aufgaben übernehmen; das steht bei der Initiative ausdrücklich nicht im Vordergrund. Der zweite Punkt wiederum steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Initiative (keine Änderungen bei der Ausbildung auf Tertiärstufe). Es ist wahrscheinlich, dass dies in Nidwalden (Spitex Verein hat einen Marktanteil von über 80%) kostentreibend wirken kann. Dies hängt aber auch von der Entwicklung in den anderen Kantonen ab.

Wir unterstützen die parlamentarische Initiative betreffend gesetzliche Anerkennung der GL Verantwortung der Pflege und sind überzeugt, dass diese einen wichtigen Beitrag für die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes, eine bessere Bewältigung des steigenden Pflegebedarfs sowie den Abbau von Doppelspurigkeiten und Leerläufen leisten wird. Sie fördert zudem eine patientenzentrierte und interprofessionelle Gesundheitsversorgung. Die Initiative kann – vor allem in Rand- und Berggebieten – einen Beitrag leisten, die Thematik „Hausärztemangel“ zu entschärfen, indem letztere entlastet werden.

Im Bereich der Akut- und Übergangspflege lehnen wir allerdings die vorgesehene gemeinsame Anordnung der Leistungen durch eine Ärztin oder einen Arzt und eine Pflegefachperson ab. Eine solche würde zu Unsicherheiten und Unklarheiten in der täglichen Arbeit führen. Eine klare Kompetenzzuteilung ist vorzuziehen. In diesem Sinne