Vorlage

Vernehmlassung 2015/3: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz

ArGV 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 19931 wird wie folgt geändert:

Art. 7 Treppenanlagen und Ausgänge

1Treppenanlagen müssen direkt ins Freie führende Ausgänge aufweisen.

2Als Fluchtwege müssen zur Verfügung stehen:

a. bei Geschossflächen bis 900 m2 mindestens eine Treppenanlage oder ein direkt ins Freie führender Ausgang;

b. bei Geschossflächen von mehr als 900 m2 mindestens zwei Treppenanlagen.

Art. 8 Abs. 5 und 7

5Bis zum ersten nächstliegenden Ausgang darf jeder Punkt des Raumes maximal 35 m entfernt sein. Sofern die Raumausgänge nicht direkt ins Freie oder in eine Treppenanlage führen, so ist als Verbindung ein Korridor notwendig und darf die gesamte Fluchtweglänge 50 m nicht übersteigen.

7Erfordert der Schutz der Arbeitnehmenden vor besonderen Gefahren zusätzliche Massnahmen, so schreibt die zuständige Behörde eine grössere Anzahl von Fluchtwegen oder eine Verkürzung der Fluchtweglängen vor.

II

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 822.114

2015–......