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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 42 Seiten
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Termine und Finanzierungsbedarf
Terminplan:
- Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte 2026
- Ausführung ab 2027
- Bezug / Inbetriebnahme ab Mitte 2029
Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten.
Kostenschätzung (±30%):
später in Mio. CHF (fw) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 p.a.
Investitionen
1.9 8.6 8.6 4.3
(Total: CHF 23.4 Mio.)
Unterhalt 0.3 Veränderung 0.8 Zusätzliche Betriebs-
0.2 0.5 kosten (inkl. BBL)
Personalkosten 0.1 0.2 Sachkosten 0.1 0.3
6.1.2 Wohnbauten Magglingen
Ausgangslage
Der Armeesport und Spitzensport der Armee haben sich am Standort Magglingen etabliert. Spitzensport RS und WK-Formationen finden am BASPO ideale Trainingsvoraussetzungen. Im Rahmen der heutigen Gebäudeinfrastruktur sind die Unterkunftsmöglichkeiten für den Armeesport knapp bemessen. Entsprechend kommt es immer häufiger zu Kapazitätsengpässen.
Mit der zu erwartenden steigenden Nachfrage im Rahmen des Armeesports erhöht sich auch der Bedarf nach Unterkunfts-, Büro- und Theorieräumlichkeiten. Das heutige Raumangebot genügt nicht, um die künftigen Bedürfnisse des Armeesports qualitätsgerecht zu decken.
Projektbeschreibung
Bau eines neuen Unterkunftsgebäudes kombiniert mit Büro-, Aufenthalts- sowie Theorie- und Seminarräumen, das vorab den Bedürfnissen des Armeesports dient.
Projektnutzen
- Die bestehenden und sich zunehmend verschärfenden Engpässe im Unterkunftsbereich
können mit zusätzlichen Wohnbauten behoben werden.
Herausforderungen und Abhängigkeiten
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere:
- die Beachtung der raumplanerischen Auflagen;
- Einbezug der bestehenden Bauten (Schweizerhaus, Brésil, Schachenmannhaus und Ka-
pelle) in die Gestaltung des neuen Objekts;
- Grosszyklische Instandsetzung der bestehenden Wohnbauten erst möglich, wenn die
neuen Wohnbauten realisiert sind (Ausweichmöglichkeiten);
- erschwerter Aushub aufgrund teilweise felsigem Baugrund;
- Allfälliger Grundstückserwerb (z.B. südlich Schachenmannhaus) muss vorgängig vollzo-
gen werden.