Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 45 Seiten

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Nach bfu seien unfallpräventive Aspekte bei der Festlegung der finanziellen Mittel zu berücksichtigen. Das Konzept sei mit einer systematischen Qualitätsprüfung/Abklärung von normengerechtem Bau der Anlagen hinsichtlich der barrierefreien, sicheren und unfallfreien Nutzung zu ergänzen.

4.4.4 Finanzieller Handlungsspielraum

Sollten die vorgeschlagenen Massnahmen und Projekte angesichts der Entwicklung des Bundeshaushalts nicht vollständig realisiert werden können: Welche Vorhaben sind prioritär zu realisieren, sofern eine Verzichtsplanung notwendig würde? a. Breiten- und Leistungssport b. Immobilien Magglingen und Tenero c. Stichfrage: Ist nach Ihrer Auffassung der Ausbau von Magglingen und Tenero oder die Realisierung eines nationalen Schneesportzentrums zu bevorzugen?

Kantone:

GR wendet ein, dass die Art und Weise der Priorisierung abgelehnt werde. Die vorgesehenen Massnahmen im Breiten- und Leistungssport sollen nicht gegen die Immobilien Magglingen und Tenero bzw. gegen ein NSSZ ausgespielt werden. Es wäre ein Affront gegenüber allen Bewerbern um ein NSSZ, wenn nun eine Gesamtpriorisierung stattfinden würde, anstelle einer Priorisierung der einzelnen Vorhaben unabhängig vom Standort. Nach GR ist die Realisierung eines NSSZ in Lenzerheide zu priorisieren.

TG ist der Meinung, dass der Breiten- und Leistungssport nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. Bei ungenügenden Finanzierungsmöglichkeiten sollen sowohl beim Breiten- als auch beim Leistungssport Massnahmen gestrichen werden.

Eine Verzichtsplanung habe sich primär an der Wirkung der vorgeschlagenen Massnahmen respektive an deren Beitrag zur Erreichung der definierten Ziele zu orientieren (BL, BE).

Gemäss AR sollen im Breitensport die Massnahmen „6.1.1 Sportentwicklung“ sowie „6.2.1 Ausbildung“ Priorität haben. Im Leistungssport soll die Massnahme „8.1 Bildung und Beruf“ prioritär sein.

Gemäss BL müssen Massnahmen zur Förderung des Breitensports, insbesondere zur Förderung des Kinder- und Jugendsports Priorität haben (auch ZG). An erster Stelle stehe die Förderung der Weiterentwicklung von J+S. Auch UR sieht den Fokus beim Breitensport und der Stärkung von J+S. Im Leistungssport sollen primär die Sportverbände und Swiss Olympic die benötigten finanziellen Mittel aufbringen können. Der Staat soll sich nur bei ungenügenden finanziellen Mitteln anteilsmässig am Bedarf des Leistungssports und dessen Finanzierung beteiligen. Die Bundesleistungen im Bereich Leistungssport seien aufzurechnen und in der Leistungssportförderung des Bundes transparent auszuweisen.

GL würde dem Breiten- und Leistungssport grundsätzlich den Vorzug gegenüber dem Ausbau der vom Bund betriebenen Zentren geben.

AR erachtet den Ausbau am Standort Magglingen als zentral. Hingegen würde ZG dem Ausbau von Tenero den Vorzug geben.

BL, TG und UR geben dem Ausbau von Tenero und Magglingen den Vorzug gegenüber dem Bau eines NSSZ. Gemäss ZG ist auf die Realisierung eines NSSZ zu verzichten.

WRK erachtet ein NSSZ, so wie vorgesehen, ebenfalls als unnötig. Gefordert werden drei NSSZ. Die Zugänglichkeit müsse aus allen Teilen der Schweiz einfach sein. Eines der drei NSSZ müsse in der Westschweiz sein. Als Standort werde demnach nach wie vor Fiesch begrüsst.

GE und NE weisen auch darauf hin, dass der Standort Lenzerheide aufgrund der grossen Distanz ungeeignet sei. NE führt weiter aus, dass die Frage nach einem NSSZ stark von seinem Standort und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abhänge. NE begrüsse zwar die Förderung von Schneesportlagern, betont aber, dass die entsprechenden Kosten vor allem